Date: Thu, 28 Mar 2024 15:51:23 +0100 (CET) Message-ID: <353447377.2179.1711637483514@6ed181491277> Subject: Exported From Confluence MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_Part_2178_782642679.1711637483511" ------=_Part_2178_782642679.1711637483511 Content-Type: text/html; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Location: file:///C:/exported.html
Die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer ist als Jahresarbeitszeit zu = verstehen. Sie setzt sich aus der Unterrichtszeit sowie der sogenannten unt= errichtsfreien Zeit zusammen. Der Besch=C3=A4ftigungsgrad der Lehrpersonen = wird durch die Anzahl Wochen oder Jahreslektionen berechnet. Abh=C3=A4ngig = von Schultyp und -stufe unterscheidet sich die Anzahl Wochen- oder Jahresle= ktionen, die einem Besch=C3=A4ftigungsgrad von 100 Prozent entsprechen. Der= Besch=C3=A4ftigungsgrad ist massgebend f=C3=BCr die Bestimmung des individ= uellen Gehalts.
Aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben, die eine Lehrpersonen nebst dem= Unterrichten im Rahmen des Berufsauftrages erf=C3=BCllt, ist die Arbeitszeit der Lehrerinnen= und Lehrer nicht nur aufgrund der Anzahl gehaltener Lektionen pro Woche fe= stzulegen. So wird =E2=80=93 analog zu den anderen Kantonsangestellten =E2= =80=93 eine Jahresarbeitszeit angewendet. Die Jahresarbeitszeit entspricht = insgesamt rund 1=E2=80=99930 Stunden. Sie beinhaltet somit sowohl die Unter= richts- wie auch die u= nterrichtsfreie Zeit. Eine Arbeitszeiterfassung ist rechtlich nicht ver= ankert. Es wird jedoch empfohlen, eine Agenda zu f=C3=BChren, aus welcher U= mfang und Art der T=C3=A4tigkeit ersichtlich ist.
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Der Grossteil der Arbeitszeit einer Lehrperson findet in Form von Unterr= ichten statt. Die eigentliche Unterrichtszeit sind deshalb= die im Stundenplan ausgewiesenen Lektionen. Alle =C3=BCbrigen T=C3=A4tigke= iten gem=C3=A4ss Berufsauftrag werden in der Zeit ausserhalb der Unterricht= szeit erbracht. Zusammen ergibt sich die Jahresarbeitszeit von ca. 1=E2=80= =99930 Stunden.
Lehrpersonen haben grunds=C3=A4tzlich analog dem Kantonspersonal Anrecht= auf f=C3=BCnf Wochen Ferien pro Jahr. Die pers=C3=B6nlichen Ferien m=C3=BCs= sen w=C3=A4hrend den offiziellen Schulferien bezogen werden.
Wichtig zu wissen: Anwesenheitspflicht=
F=C3=BCr die Schulleitungen und Anstellungen aus dem Pool f=C3=BCr Spezi= alaufgaben gilt ebenfalls eine Jahresarbeitszeit von insgesamt rund 1930 St= unden. Die Schulleitungen sowie Personen mit Spezialaufgaben erf=C3=BCllen = ihre Aufgaben im Rahmen dieser Jahresarbeitszeit entsprechend ihrem individ= uellen Besch=C3=A4ftigungsgrad. Eine Arbeitszeiterfassung ist rechtlich nic= ht vorgesehen. Es wird jedoch empfohlen, eine Agenda zu f=C3=BChren, aus we= lcher Umfang und Art der T=C3=A4tigkeit ersichtlich ist.
Mit der AZE stellt das AKVB den Lehrpersonen ein elektronisches Instrume= nt zur Erfassung der Arbeitszeit zur Verf=C3=BCgung. Das Instrument ist auf= die geltenden rechtlichen Grundlagen abgestimmt und ist in jeweils angepas= sten Versionen f=C3=BCr Regellehrpersonen und Lehrpersonen mit Spezialunter= richt verf=C3=BCgbar.
F=C3=BCr Lehrpersonen:
AZE 1. Semester (Vor- und=
Nachbereitungszeit effektiv)
AZE 2. Semester (Vor-=
und Nachbereitungszeit)
F=C3=BCr Lehrpersonen mit Spezialunterricht:
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iner-version=3D"29">AZE 1. Semester (Vor- und Nachbereitungszeit effektiv)<=
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AZE 2. Semester (Vor- und Nachbere=
itungszeit)
F=C3=BCr die Sekundarstufe II ist aktuell kein vergleichbares Instrument= vorhanden.
1 Die Jahresarbeitszeit der Lehrkr=C3=A4fte entspricht rund 1= 930 Stunden und setzt sich zusammen aus der Unterrichtszeit sowie aus der f= =C3=BCr die =C3=BCbrigen Bereiche des Berufsauftrags aufzuwendenden Arbeits= zeit.
1 F=C3=BCr das Unterrichten, das Erziehen, das Beraten und da= s Begleiten sind rund 85 Prozent und f=C3=BCr die Mitarbeit und die Zusamme= narbeit rund 12 Prozent der Jahresarbeitszeit einzusetzen.
2 F=C3=BCr die Weiterbildung sind rund drei Prozent der Jahre= sarbeitszeit einzusetzen. Die Schulleitung kann die Lehrkr=C3=A4fte zur Wei= terbildung in diesem Rahmen verpflichten.
3 Die Schulleitungen der Schulen der Sekundarstufe II und der= h=C3=B6heren Fachschulen k=C3=B6nnen im Interesse der gesamten Schule oder= der einzelnen Lehrkraft Differenzierungen in der Gewichtung der verschiede= nen Teile des Berufsauftrags anordnen.
1 Die Schulleitungen der Volksschulen sowie der Sekundarstufe= II k=C3=B6nnen die Lehrkr=C3=A4fte w=C3=A4hrend der unterrichtsfreien Zeit= bis zu maximal f=C3=BCnf Arbeitstagen pro Schuljahr f=C3=BCr die Unterrich= tsplanung und zur Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualit=C3=A4ts= entwicklung, zur Zusammenarbeit sowie zur Weiterbildung einsetzen.
2 Sie informieren mindestens neun Monate vor dem Ereignis =C3= =BCber den Zeitpunkt der Anwesenheitspflicht.
3 Sie k=C3=B6nnen aus wichtigen Gr=C3=BCnden eine Lehrkraft v= on der Anwesenheitspflicht freistellen. Die Freistellung muss kompensiert w= erden.
1 F=C3=BCr Lehrkr=C3=A4fte mit kleinen Pensen k=C3=B6nnen die= Anstellungsbeh=C3=B6rde die Aufgaben gem=C3=A4ss Berufsauftrag und die Sch= ulleitung die Anwesenheitspflicht gem=C3=A4ss Artikel 61 einschr=C3=A4nken.=
=C3=9Cberschrift | Frage | Antwort |
---|---|---|
Wie viele bezahlte Pausen stehen mir als Lehrperso= n zu? | Wie viele bezahlte Pausen stehen mir als Lehrperson zu? |
Es muss unterschieden werden zwischen Anrechnung an die Jahresarbeit= szeit von 1=E2=80=99930 Arbeitsstunden und der Unterrichtszeit von beispiel= sweise 28 Lektionen pro Woche (bei 39 SW). Beides entspricht einem Besch=C3= =A4ftigungsgrad von 100 Prozent. F=C3=BCr die Berechnung der Die Mittagspause (Verpflegung)= z=C3=A4hlt nicht als Arbeitszeit. Auch die unterrichtsfreie A= rbeitszeit wird als Arbeitszeit berechnet (85 Prozent Unterrichten, Erziehe= n, Beraten, Begleiten =E2=80=93 12 Prozent Mitarbeit, Zusammenarbeit =E2=80= =93 drei Prozent Weiterbildung). F=C3=BCr die Berechnung der = Unterrichtszeit einer Lehrperson gelten beispielsweise 28 Lektione= n (bei 39 SW) pro Woche als 100 Prozent Besch=C3=A4ftigungsgrad. Pausenzeit= kann nicht an die Unterrichtszeit angerechnet werden. Im Kindergarte= n ist die Pausenregelung oftmals noch anders. So werden Pausen an die Lekti= onen angerechnet. Das bedeutet z.B. 08.20 bis 12.00 Uhr =3D 220 Minuten =3D= 4,9 Lektionen. |
Muss ich als Lehrperson meine Arbeitszeit erfassen= ? | Muss ich als Lehrperson meine Arbeitszeit erfassen? |
Nach LAG/LAV angestellte Lehrpersonen (sowohl f=C3=BCr Lehrfunktione= n im engeren Sinn als auch Schulleitungsfunktionen) m=C3=BCssen ihre Arbeit= szeit nicht erfassen. Auch ist f=C3=BCr sie keine fixe Arbeitszeit vo= n 42 Stunden/Woche ausdr=C3=BCcklich geregelt. Hingegen ist in Art. 40 LAV = eine Jahresarbeitszeit von rund 1=E2=80=99930 Stunden festgelegt, innerhalb= welcher der Berufsauftrag erf=C3=BCllt werden muss. Als Richtlinie f=C3=BCr die Lehrpersonen dienen denno= ch die Rahmenbedingungen der Arbeitszeit der Kantonsangestellten. Eine 100 = %-Anstellung entspricht in diesem Fall einer 42h-Woche Art. 124 PV, ein Teilzeitpensum davon der entsprechend= en Anzahl Arbeitsstunden pro Woche. |
Keine Inhalte
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