Date: Thu, 28 Mar 2024 12:06:24 +0100 (CET) Message-ID: <1139947431.2133.1711623984550@6ed181491277> Subject: Exported From Confluence MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_Part_2132_1643996334.1711623984549" ------=_Part_2132_1643996334.1711623984549 Content-Type: text/html; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Location: file:///C:/exported.html
Am Beginn einer Einstellung steht eine Probezeit. Sie dient Lehrperson u= nd Schulleitung zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Pr=C3=BCfen, ob beid= e Seiten den Erwartungen an das Arbeitsverh=C3=A4ltnis gerecht werden. W=C3= =A4hrend der maximal sechs Monate dauernden Probezeit gelten spezielle K=C3= =BCndigungsfristen. Ohne K=C3=BCndigung in dieser Zeit wird das Arbeitsverh= =C3=A4ltnis definitiv.
Die Anstellungsbeh=C3=B6rde stellt eine Lehrperson auf Probe an. Die Pro= bezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Lehrperson und Schulleitung= . W=C3=A4hrend dieser Monate soll ebenfalls gepr=C3=BCft werden k=C3=B6nnen= , ob die gegenseitigen Erwartungen an das Arbeitsverh=C3=A4ltnis erf=C3=BCl= lt werden.
Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverh=C3=A4ltnis von beiden Seiten auf das Ende eines M= onats gek=C3=BCndigt werden. Die K=C3=BCndigungsfrist betr=C3=A4gt im e= rsten Monat sieben Tage, danach bis Ende der Probezeit einen Monat. Die Pro= bezeit kann auf maximal sechs Monate festgesetzt werden. Erfolgt w=C3=A4hre= nd dieser Zeit keine K=C3=BCndigung, wird das Arbeitsverh=C3=A4ltnis defini= tiv.
Ergibt sich aufgrund von Abwesenheiten vom Arbeitsplatz eine verk=C3=BCr= zte Beurteilungszeit, kann die Anstellungsbeh=C3=B6rde die Probezeit entspr= echend verl=C3=A4ngern.
Bei Anstellungen im Einzellektionenansatz (Stellvertretung, Fachreferentin/Fachreferent so= wie Klassenhilfe) gibt es keine Probezeit.
1 F=C3=BCr die Probezeit gilt Artikel 22 PG.
1 Bei Anstellungen f=C3=BCr Stellvertretungen gibt es keine P= robezeit.
1 Bei Anstellungen f=C3=BCr Fachreferentinnen und Fachreferen= ten gibt es keine Probezeit.
1 Bei Anstellungen von Klassenhilfen gibt es keine Probezeit.=
1 Unter Vorbehalt einer abweichenden Regelung im Einzelfall s= tellt die Anstellungsbeh=C3=B6rde die Angestellten auf Probe an.
2 W=C3=A4hrend der Probezeit kann das Arbeitsverh=C3=A4ltnis = von beiden Seiten auf das Ende eines Monats gek=C3=BCndigt werden. W=C3=A4h= rend des ersten Monats betr=C3=A4gt die K=C3=BCndigungsfrist sieben Tage, w= =C3=A4hrend der weiteren Probezeit einen Monat.
3 Die Probezeit dauert unter Vorbehalt von Absatz 4 h=C3=B6ch= stens sechs Monate. Erfolgt w=C3=A4hrend der Probezeit keine K=C3=BCndigung= , wird das Arbeitsverh=C3=A4ltnis definitiv.
4 Verk=C3=BCrzt sich die Beurteilungszeit infolge Abwesenheit= vom Arbeitsplatz, kann die Anstellungsbeh=C3=B6rde die Probezeit entsprech= end verl=C3=A4ngern.
=C3=9Cberschrift | Frage | Antwort |
---|---|---|
Gilt die Probezeit auch bei befristeten Anstellu= ngen? | Gilt die Probezeit auch bei befristeten Anstellungen? | Eine Probezeit gilt grunds=C3=A4tzlich f=C3=BCr unbefristet und befr= istet angestellte Lehrpersonen. Ausnahme sind Lehrpersonen/Fach= referenten, die f=C3=BCr Einzellektionen angestellt sind. Im Einzelfall kann gem. Art. 22 Abs. 1 PG von einer Probezeit abgesehen werden. Bei= befristeten Anstellungsverh=C3=A4ltnissen ist die Probezeit zu k=C3=BCrzen= (1-2 Monate). |
Gilt eine Probezeit nur, wenn sie vereinbart wur= de? | Gilt eine Probezeit nur, wenn sie explizit vereinbart wurde? | Nein, die Probezeit gilt von Gesetzes wegen, ausser wenn im Einzelfa= ll eine abweichende Regelung festgehalten wird. |
Keine Inhalte
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