Date: Thu, 28 Mar 2024 18:09:58 +0100 (CET) Message-ID: <552768295.2227.1711645798723@6ed181491277> Subject: Exported From Confluence MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_Part_2226_78327065.1711645798722" ------=_Part_2226_78327065.1711645798722 Content-Type: text/html; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Location: file:///C:/exported.html
Der Lohnausweis ist ein gesamtschweizerisch g=C3=BCltiges Formular, das = Angaben dar=C3=BCber liefert, welche Leistungen vom Arbeitgeber an die Arbe= itnehmerin oder den Arbeitnehmer gemacht wurden. Das Formular muss im Zusam= menhang mit der Steuererkl=C3=A4rung an die kantonale Steuerverwaltung eing= ereicht werden.
Im Lohnausweis sind s=C3=A4mtliche Leistungen aufgef=C3=BChrt, die der A= rbeitgeber an die Arbeitnehmerin oder an den Arbeitnehmer ausbezahlt hat. J= eder Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmenden j=C3=A4hrlich die Ang= aben im entsprechenden Formular auszuh=C3=A4ndigen. Der Lohnausweis muss an= schliessend der kantonalen Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Steuere= rkl=C3=A4rung eingereicht werden. Ein Exemplar des Lohnausweises wird autom= atisch an die Steuerbeh=C3=B6rde eingereicht, ausser die Arbeitnehmerin ode= r der Arbeitnehmer ist nicht im Kanton Bern wohnhaft. In diesem Fall muss e= in Exemplar zusammen mit der Steuererkl=C3=A4rung mitgeschickt werden.
Die Lohnausweise werden jeweils Ende Januar erstellt und an die Lehrpers= onen sowie das Kantonspersonal versendet. Lohn=C3=A4nderungen, die bis Ende= Jahr gemeldet werden, sind im Lohnausweis ber=C3=BCcksichtigt. R=C3=BCckwi= rkende =C3=84nderungen im Lohnausweis sind nicht m=C3=B6glich.
Wenden Sie sich bitte an die zust=C3=A4ndige Fachperson, die auf Ihrer G= ehaltsabrechnung aufgef=C3=BChrt ist.
Keine Inhalte
=C3=9Cberschrift | Frage | Antwort |
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Wann erhalte ich meinen Lohnausweis? | Wann erhalte ich meinen Lohnausweis? | Die Lohnausweise werden jeweils Ende Januar erstellt und an alle Lehrpe= rsonen wie auch an das Kantonspersonal versendet. |
An wen kann ich mich bei Fragen zum Lohnausweis = wenden? | An wen kann ich mich bei Fragen zum Lohnausweis wenden? | Auf der Gehaltsabrechnung ist ersichtlich, wer die zust=C3=A4ndige Fach= person ist und Auskunft =C3=BCber den Lohnausweis geben kann. |
Was muss ich mit dem Lohnausweis machen? | Was muss ich mit dem Lohnausweis machen? | Der Lohnausweis ist ein wichtiger Bestandteil der Steuererkl=C3=A4rung.= Die darin enthaltenen Lohnangaben m=C3=BCssen in die Steuererkl=C3=A4rung = =C3=BCbertragen werden. Falls der Lohnausweis nicht automatisch vom Arbeitg= eber an die Steuerbeh=C3=B6rde eingereicht wurde, muss dies von der Arbeitn= ehmerin bzw. dem Arbeitnehmer selbst=C3=A4ndig vorgenommen werden. |
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