Date: Thu, 28 Mar 2024 10:44:39 +0100 (CET) Message-ID: <1818778429.2109.1711619079739@6ed181491277> Subject: Exported From Confluence MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_Part_2108_622338972.1711619079738" ------=_Part_2108_622338972.1711619079738 Content-Type: text/html; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Location: file:///C:/exported.html
Die sechzehn Schulinspektorinnen und Schulinspektoren arbeiten unter zen= traler Leitung und sind in den f=C3=BCnf regionalen Inspektoraten Oberland,= Bern-Mittelland, Emmental-Oberaargau, Biel-Seeland und Jura bernois dezent= ral organisiert. Sie bilden gemeinsam die Abteilung Schulaufsicht und hande= ln gem=C3=A4ss gesetzlichem Auftrag (Volksschulgesetz, Lehrplan, Bildungsst= rategie, Leitbild der Bildungs- und Kulturdirektion). Sie unterst=C3=BCtzen= und beaufsichtigen die Kinderg=C3=A4rten, Primar-, Real- und Sekundarschul= en sowie die privaten Schulen und sind erste Ansprechpersonen f=C3=BCr Schu= lleitungen, Beh=C3=B6rden und Lehrpersonen.
Im Namen der Bildungs- und Kulturdirektion informieren wir Schulen und G= emeinden rechtzeitig und verst=C3=A4ndlich =C3=BCber wichtige =C3=84nderung= en und Neuheiten an der Volksschule des Kantons Bern. Gleichzeitig sorgen w= ir daf=C3=BCr, dass deren Anliegen und Anregungen in der Direktion geh=C3= =B6rt werden.
Wir sind das Bindeglied zwischen den kantonalen Beh=C3=B6rden und den Ge= meinden. Wir nehmen die Anliegen unserer Partner ernst und f=C3=B6rdern die= Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden. Gleichzeitig begleiten wir die Schu= len als Ratgeber auf ihrem Weg in die Zukunft. Dabei achten wir darauf, das= s ihnen gen=C3=BCgend Freiraum f=C3=BCr eigene Ideen und Projekte bleibt.= p>
Als kantonale Aufsichtsbeh=C3=B6rde sorgen wir daf=C3=BCr, dass die gese= tzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Vereinbarungen, die wir mit S= chulen oder Gemeinden treffen, sind angemessen, begr=C3=BCndet und nachvoll= ziehbar. Dabei empfehlen wir ihnen passende Massnahmen oder geben klare Vor= gaben.
Wir erteilen Ausk=C3=BCnfte in Rechtsfragen und stehen in Personalfragen= beratend zur Seite. Wir beantworten Fragen zur Schulorganisation, zu aufsi= chtsrechtlichen Anzeigen und Unterrichtsausschl=C3=BCssen. Und wir entschei= den in Rekursverfahren =E2=80=93 fundiert und verst=C3=A4ndlich begr=C3=BCn= det.
Kommt es an Schulen zu Problemen oder Konflikten, sind wir eine wichtige= Anlaufstelle. Wir k=C3=B6nnen schnell zu einer L=C3=B6sung beitragen, weil= wir die n=C3=B6tigen Verfahren und Vorgehensweisen kennen. Auf Wunsch verm= itteln wir auch. Wir sind Ansprechpersonen f=C3=BCr Gemeindeorgane, Schulle= itungen, Lehrpersonen und Eltern.
Wir kennen den komplexen Schulalltag in den Gemeinden. Deshalb handeln w= ir unb=C3=BCrokratisch und bem=C3=BChen uns um eine schlanke und nachvollzi= ehbare Erledigung der administrativen Aufgaben. Wenn m=C3=B6glich nehmen wi= r dabei auch auf individuelle Bed=C3=BCrfnisse R=C3=BCcksicht.
Amt |
Amt f=C3=BCr Kindergarten, Volksschule und Be= ratung |
Abteilung |
Abteilung Schulaufsicht |
Abteilungsleiter |
Simon Laederach, Abteilung Schulaufsicht deut=
sch |
Organisation |
https://www.schulaufsicht.bkd.be.ch/de/start/ueber-uns/abt= eilung-schulaufsicht.html |
Kernkompetenzen |
Im Bereich Personal- und Gehaltswesen Lehrper= sonen:
|
Kontakt |
https://www.schulaufsicht.bkd.be.ch/de/start/ueber-uns/abt= eilung-schulaufsicht.html |
Rechtliche Grundlage |
Die Abteilung Schulaufsicht erbringt ihre Lei= stungen auf folgender Rechtsgrundlage:
Art. 52 Beratung und Qualit=C3=A4tssicherung *= strong> 1 Den regionalen Schulinspektoraten oblieg= en die Beratung der Gemeinden und der Vollzug der Qualit=C3=A4tssicherung.<= /span> Art. 52a 1 Die regionalen Schul= inspektorate nehmen die kantonale Aufsicht =C3=BCber die Gemeinden im Volks= schulwesen wahr. 2 Im =C3=9Cbrigen gelten d= ie Artikel 85 bis 91 des Gemeindegesetzes vom 16. M=C3=A4rz 1998 (GG). |
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