Übertritt in die EinzelversicherungDie Swica bietet Lehrpersonen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit, innerhalb von 90 Tagen ohne Gesundheitsprüfung in die Krankentaggeld-Einzelversicherung überzutreten. Bitte füllen Sie dazu das Formular «Austrittsmeldung aus der Krankentaggeldversicherung» aus und senden Sie es an das Personalamt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Merkblatt «Krankentaggeldversicherung nach Austritt aus dem Kantonsdienst». Arbeitsunfähigkeit bei AustrittLehrpersonen, welche bis zum 31. Dezember 2023 aus dem Kantonsdienst austreten und krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Nachleistungen der Swica. Die Einzelheiten über das Vorgehen bei einer bestehenden Krankheit zum Austrittszeitpunkt sind im Merkblatt «Krankentaggeldversicherung nach Austritt aus dem Kantonsdienst» aufgeführt. Weiterführende Informationen zum Thema Krankentaggeldversicherung finden Sie im Merkblatt «Orientierung über die Krankentaggeldversicherung für das Personal des Kantons Bern» KrankentaggeldversicherungSämtliche Kantonsangestellten sind bei Krankheit im Taggeld versichert. Die Krankentaggeldversicherung versichert gegen die finanziellen Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls und erbringt Taggeldleistungen bei einer vorübergehenden oder bleibenden Erwerbsunfähigkeit. Versicherungspartnerin ist die SWICA Krankenversicherung AG. SmartBox |
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Weiterführende Informationen zur Krankentaggeldversicherung sind bei der Finanzdirektion zu finden. |
Versicherungsleistungen und AbzügeInformationen zu den Versicherungsleistungen und den jeweiligen Abzügen können dem Thema Sozialversicherungen und Abzüge entnommen werden.
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