Übertritt in die EinzelversicherungDie Swica bietet Lehrpersonen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit, innerhalb von 90 Tagen ohne Gesundheitsprüfung in die Krankentaggeld-Einzelversicherung überzutreten. Bitte füllen Sie dazu das Formular «Austrittsmeldung aus der Krankentaggeldversicherung» aus und senden Sie es an das Personalamt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Merkblatt «Krankentaggeldversicherung nach Austritt aus dem Kantonsdienst». Arbeitsunfähigkeit bei AustrittLehrpersonen, welche bis zum 31. Dezember 2023 aus dem Kantonsdienst austreten und krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Nachleistungen der Swica. Die Einzelheiten über das Vorgehen bei einer bestehenden Krankheit zum Austrittszeitpunkt sind im Merkblatt «Krankentaggeldversicherung nach Austritt aus dem Kantonsdienst» aufgeführt. Weiterführende Informationen zum Thema Krankentaggeldversicherung finden Sie im Merkblatt «Orientierung über die Krankentaggeldversicherung für das Personal des Kantons Bern».
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