Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

Quantitative und qualitative Personalplanung sind zentrale Elemente der Personalpolitik einer Schule. Während die quantitative Personalplanung die kurz-, mittel- und langfristige Sicherstellung einer genügenden Anzahl Lehrpersonen sicherstellen soll, gilt es bei der qualitativen Planung die für die Schule benötigten Qualifikationen zu bestimmen, zu fördern und bei Neuanstellungen allenfalls gezielt zu rekrutieren.

Quantitative Aspekte der Personalplanung

Die Schulleitung muss den Bedarf an Lehrpersonen sowohl kurz-, mittel- wie auch langfristig im Blick haben. Die kurzfristige quantitative Personalplanung für das kommende Schuljahr beginnt dabei bereits Mitte September des laufenden Schuljahres. Bis am 15. September muss die Schulleitung die Angaben zur Schulplanung dem zuständigen Inspektorat melden. Eine entsprechende Excel-Liste zu den Angaben zur Schulplanung ist auf der Webseite der Bildungs- und Kulturdirektion bzw. der Schulaufsicht abgelegt.

Die mittel- bis längerfristige Personalplanung kann anhand verschiedener Instrumente ermittelt werden. So kann beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde und der damit zu erwartenden Anzahl an Schülerinnen und Schüler oder die Alters- und Zusammensetzungsstruktur innerhalb des Kollegiums analysiert werden. Letzteres kann wichtige Anhaltspunkte liefern, ob beispielsweise aufgrund Pensionierungen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein erhöhter Bedarf an neuen Lehrkräften besteht.

Gleichzeitig gilt es, auch die Wünsche und Absichten der Lehrpersonen immer wieder systematisch zu erfassen. So lässt sich frühzeitig erkennen, ob eine Lehrperson ihr Pensum reduzieren bzw. ausbauen möchte.

Qualitative Aspekte der Personalplanung

Bei der qualitativen Personalplanung geht es darum, die für die Schule benötigten Kompetenzen zu identifizieren und sicherzustellen. Personalbedarf kann es beispielsweise für die Bereiche DaZ, Heilpädagogik oder IT-Infrastruktur geben. Die Schulleitung kann die benötigten Kompetenzen entweder durch gezielte Weiterbildungen des bestehenden Kollegiums abdecken oder bei der Rekrutierung neuer Lehrpersonen darauf achten, dass diese die gewünschten Qualifikationen mitbringen.

Art. 46, 46a, 47 VSG

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