Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.
Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen
« Vorherige Version anzeigen Version 2 Aktuelle »
Frage | Wem muss ich eine Nebenbeschäftigung melden? |
---|---|
Antwort | Nebenbeschäftigungen müssen von der Lehrperson der Anstellungsbehörde gemeldet und von dieser bewilligt werden. |
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 12
© 2024 Kanton Bern
This page has no comments.