Der Regierungsrat hat mit der Änderung der Verordnung über die Anstellung der Lehrpersonen beschlossen, die Löhne der Kindergarten-, Primar- und Musikschul-Lehrpersonen per 1. August 2020 von der Gehaltsklasse 6 in die Klasse 7 anzuheben.
Damit erhalten die Kindergarten-, Primar- und Musikschul-Lehrpersonen – je nach Gehaltsstufe – monatlich einen zwischen 250 bis 400 Franken höheren Bruttolohn. Als Folge der Anhebung der Gehaltsklasse werden ebenfalls die Ansätze für Einzellektionen der Primarstufe angepasst.
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