Ausgleichskasse

Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) ist eine Volksversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen. Sie ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz.

Ausgleichskasse des Kantons Bern

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Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Sie stellt die erste Säule des  Drei-Säulen-Prinzips des Schweizerischen Sozialversicherungssystems  und damit den bedeutendsten Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz dar. Die staatliche Vorsorge soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken resp. eine Invalidität mittels Eingliederungsmassnahmen verhindern, vermindern oder beheben und der versicherten Person im Falle einer Invalidität die Existenzgrundlage sichern. Nebst der AHV/IV werden auch die Arbeitslosenversicherung und die Erwerbsersatzordnung über die Ausgleichskasse des Kantons abgewickelt.

Für Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Bern ist die  Ausgleichskasse des Kantons Bern  die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen zur AHV-IV sind bei der  Finanzdirektion  oder direkt bei der  Informationsstelle AHV/IV  zu finden.

Versicherungsleistungen und Abzüge 

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Informationen zu den Versicherungsleistungen und den jeweiligen Abzügen können dem Thema  Sozialversicherungen und Abzüge  entnommen werden.