Zwischenverdienst- und Arbeitgeberbescheinigung

Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird für die Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung die Arbeitgeberbescheinigung und allenfalls die Zwischenverdienstbescheinigung benötigt. Erstere muss zu Beginn der Arbeitslosigkeit eingereicht werden und letztere jeweils monatlich, sofern ein Zwischenverdienst erzielt wird.

Arbeitgeber- und Zwischenverdienstbescheinigung

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Eine stellenlose Lehrperson benötigt eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitgeber- und allenfalls Zwischendienstbescheinigung, um im Fall einer Arbeitslosigkeit den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen zu können.

Arbeitgeberbescheinigung

Die Arbeitgeberbescheinigung dient der Lehrperson dazu, die vergangenen Arbeitsverhältnisse nachzuweisen, und damit der Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung durch die Arbeitslosenkasse. Die Bescheinigung muss von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer beim bisherigen Arbeitgeber angefordert und der Arbeitslosenkasse umgehend zugestellt werden.

Zwischenverdienstbescheinigung

Eine Zwischenverdienstbescheinigung ist dann nötig, wenn eine Lehrperson während der Arbeitslosigkeit ein Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielt, also einen Zwischenverdienst erhält. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt während mindestens zwölf Monaten je nach Taggeldansatz 80 Prozent resp. 70 Prozent der Differenz zwischen dem erzielten Zwischenverdienst und dem versicherten Verdienst. Die Zwischenverdienstbescheinigung muss von der versicherten Person jeweils am Ende des Monats der Arbeitslosenkasse zugestellt werden.

  • Fordern Sie die gewünschte Bescheinigung bei Ihrer zuständigen Kontaktperson an. Sie finden die entsprechenden Angaben auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

  • Sie erhalten die Dokumente innert nützlicher Frist.