Monatliche News zum Personal- und Gehaltswesen der Lehrpersonen
Informationen zum Stand der Gehaltsverarbeitung Lehrpersonen
Monatslöhne
Die Auszahlung der Monatslöhne und Lohnnebenleistungen (Treueprämien, IPB-Saldierungen) für den Monat Dezember wurde fristgerecht per 18. Dezember 2025 sichergestellt.
Einzellektionen und Honorare für Fachreferierende
Die APD kann für die zweite Auszahlung (Monat Dezember) am 12. Januar 2026 sämtliche vollständig eingegangenen Abrechnungen bis zum Stichtag vom 31. Dezember 2025 verarbeiten. Mit diesem Verarbeitungsstand werden sämtliche vollständig eingereichten Abrechnungen des Vormonats fristgerecht ausbezahlt.
Prognose für die nächste Gehaltsauszahlung
Die Auszahlung der Monatsgehälter, Lohnnebenleistungen, Einzellektionen und Honorare sollte fristgerecht für den Monat Januar erfolgen.
Wichtige Informationen zum Lohnsystem SAP
Beilage Gehaltsabrechnung
Seit September 2025 wird die Gehaltsabrechnung nicht mehr per Post verschickt, weshalb auch der Postversand der Beilage zur Gehaltsabrechnung nicht mehr möglich ist. Die Beilage zur Gehaltsabrechnung wird deshalb gegen Ende Januar 2026 per Mail verschickt. Für den Versand wird jene E-Mailadresse verwendet, welche die Lehrpersonen bei der Anmeldung im Self-Service-Portal (ESS) verwendet haben. Zusätzlich erfolgt der Versand auch auf den im SAP hinterlegten E-Mailadressen der Lehrpersonen. Für den Fall, dass die Beilage aufgrund von fehlenden Mailadressen nicht direkt zugestellt werden kann, wird der Link auf die elektronische Version der Beilage in den kommenden APD-News kommuniziert. Für künftige Versände werden andere Lösungen geprüft.
Auffrischungsschulung SAP-ePM / Einzellektionen / Fallmanagement
Die Online-Schulungen richten sich an alle Schulleitungen, Personal- und SAP-ePM Verantwortlichen, die bereits Erfahrung mit unseren SAP-Fachapplikationen gesammelt haben. Zusätzlich zur SAP-ePM und Informationen aus dem Fallmanagement werden die Einzellektionen als eines der Hauptthemen behandelt. Die Daten sind ab sofort aufgeschaltet: Schulungen SAP-ePM
Erhöhung der Altersentlastung (AE) mit Gültigkeit per 1. Februar 2026
Am 4. Februar werden die AE-Prozentsätze bei den betroffenen Anstellungen automatisch angepasst. Nach diesem Datum sind die Erhöhungen auch in der SAP-ePM ersichtlich. Die Erhöhung oder erstmalige Auszahlung erfolgt anhand des Geburtsdatums immer auf den Start des neuen Semesters. Bitte beachten Sie, dass eine erstmalige AE 4 Prozent standardmässig auf Auszahlung erfasst wird. Möchte die Lehrperson die AE auf IPB buchen, ist in der SAP-ePM die entsprechende Mutation vorzunehmen.
Wichtige Informationen zum ERP-Teilprojekt Lehrpersonen Etappe 2
Abschluss Einführung Self-Service-Portal und Einzellektionenabrechnung
Per 19. August 2025 wurden im Rahmen der Etappe 2 des ERP-Projekts mehrere digitale Lösungen eingeführt. Nebst der inhaltlichen Anreicherung des Self-Service-Portals wurde auch eine neue Lösung zur Abrechnung von Einzellektionen und Honoraren zur Verfügung gestellt. Per Ende 2025 wurde diese Einführungsphase nun erfolgreich abgeschlossen:
Jede dritte Lehrperson hat das Self-Service-Portal bereits verwendet.
Mehr als 75% aller Schulen haben den digitalen Prozess zur Abrechnung von Einzellektionen genutzt.
Insgesamt wurden ca. 25'000 Abrechnungsanträge eingereicht, ein Grossteil davon (>75%) wurde automatisiert und somit ohne manuelle Interaktion durch die APD verarbeitet.
Die Supportorganisation konnte laufend optimiert werden und befindet sich in einem stabilen Zustand.
APD-intern erfolgt in den kommenden Wochen abschliessend die finale Betriebsübergabe und die entsprechende Dokumentation. Die eingeführten Lösungen werden nun im Rahmen der Betriebsorganisation APD weiterentwickelt und nach Bedarf optimiert.
Parallel zur Einführung der neuen Lösungen wurde die Pilotphase zur SAP-basierten Bewirtschaftung der IPB/AE-Konti begonnen. Insgesamt 18 Schulen aller Schulstufen unterstützen uns bei der Überprüfung der Praxistauglichkeit und mit wertvollen Rückmeldungen zur Optimierung der neuen Lösung.
Wir haben nun mit den Vorbereitungen für die geplante flächendeckende Einführung per Schuljahresstart 2026/2027 begonnen, welche den Abschluss der Etappe 2 des ERP-Projekts markiert. In den kommenden Wochen informieren wir hier regelmässig über den aktuellen Stand der Arbeiten.
Informationen zur Revision der Personalverordnung per 1.1.2026 – Auswirkungen auf die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen
Mit der Revision der Personalverordnung (PV) per 1. Januar 2026 wird die Berechnung der Dienstzeit in zwei neuen Artikeln (Art. 9b und 9c PV) vereinheitlicht. Zudem wird der Begriff «öffentliche Schulen» neu in Art. 9b Abs. 2 PV so definiert, dass darunter diejenigen Schulen fallen, die zu mindestens 80 Prozent vom Kanton oder Gemeinden finanziert oder subventioniert werden.
Diese Konkretisierung hat die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Abwesenheit aufgrund Krankheit oder Unfall zur Folge. Bis anhin wurde für die Berechnung der sog. Sperrfrist (zeitliches Kündigungsverbot ab dem zweiten Dienstjahr) nur die Dienstzeit bei der aktuellen Anstellungsbehörde berücksichtigt. Neu wird die Dienstzeit an sämtlichen öffentlichen Schulen des Kantons Bern zusammengerechnet, was gegebenenfalls zu einer längeren Sperrfrist führen kann.
BSG 153.011.1 - Personalverordnung - Kanton Bern - Erlass-Sammlung