Monatliche News zum Personal- und Gehaltswesen der Lehrpersonen

11. Dezember 2025
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Informationen zum Stand der Gehaltsverarbeitung Lehrpersonen

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Monatslöhne

Die Auszahlung der Monatslöhne und Lohnnebenleistungen (Treueprämien, IPB-Saldierungen) für den Monat November wurde fristgerecht per 25. November 2025 sichergestellt.

Einzellektionen und Honorare für Fachreferierende 

Die APD kann für die zweite Auszahlung (Monat November) am 12. Dezember 2025 sämtliche vollständig eingegangenen Abrechnungen bis zum Stichtag vom 30. November 2025 verarbeiten. Mit diesem Verarbeitungsstand werden sämtliche vollständig eingereichten Abrechnungen des Vormonats fristgerecht ausbezahlt.

Prognose für die nächste Gehaltsauszahlung

Die Auszahlung der Monatsgehälter, Lohnnebenleistungen, Einzellektionen und Honorare sollte fristgerecht für den Monat Dezember erfolgen.

Wichtige Informationen zum Lohnsystem SAP

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Auffrischungsschulung SAP-ePM / Einzellektionen / Fallmanagement

Die Online-Schulungen richten sich an alle Schulleitungen, Personal- und SAP-ePM Verantwortlichen, die bereits Erfahrung mit unseren SAP-Fachapplikationen gesammelt habe. Zusätzlich zur SAP-ePM und Informationen aus dem Fallmanagement werden die Einzellektionen als eines der Hauptthemen behandelt. Die Daten sind ab sofort aufgeschaltet: Schulungen SAP-ePM

Wichtige Informationen zu Krankheit und Unfall

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Beschäftigungsgradänderung während Abwesenheiten aufgrund Krankheit und Unfall

Während einer Abwesenheit aufgrund Krankheit oder Unfall darf der Beschäftigungsgrad weder gesenkt noch erhöht werden. Einzig, wenn objektive Gründe vorliegen, ist von diesem Grundsatz abzuweichen. Objektive Gründe können bspw. sein, wenn

  • die Veränderung vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vereinbart wurde.

  • die Schliessung einer Klasse oder der Wegfall von Lektionen notwendig ist und alle übrigen Lehrpersonen ebenfalls eine Beschäftigungsgradänderung hinnehmen müssen.

Bei sämtlichen Veränderungen gilt, dass die in der Anstellungsverfügung festgehaltene Bandbreite nicht unter- oder überschritten werden darf. Bei Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular.

Diverses

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Austritte aus dem Schuldienst – Ende des Versicherungsschutzes NBU

Damit die aus dem Schuldienst austretenden Lehrpersonen frühzeitig über das Ende des Versicherungsschutzes für Nichtberufsunfälle (NBU) informiert werden können, müssen die Austritte in der ePM durch die Schulleitungen frühzeitig erfasst werden. Nur Lehrpersonen mit beendeten Anstellungen erhalten ein entsprechendes Informationsschreiben der APD. Wenn ein Austritt erst nach dem letzten Arbeitstag erfasst wird, hat die Lehrperson allenfalls zu wenig Zeit, sich privat zu versichern.