Monatliche News zum Personal- und Gehaltswesen der Lehrpersonen
Informationen zum Stand der Gehaltsverarbeitung Lehrpersonen
Monatslöhne
Die Auszahlung der Monatslöhne und Lohnnebenleistungen (Treueprämien, IPB-Saldierungen) für den Monat Oktober wurde fristgerecht per 24. Oktober 2025 sichergestellt.
Einzellektionen und Honorare für Fachreferierende
Die APD kann für die zweite Auszahlung (Monat Oktober) am 12. November 2025 sämtliche vollständig eingegangenen Abrechnungen bis zum Stichtag vom 31. Oktober 2025 verarbeiten. Mit diesem Verarbeitungsstand werden sämtliche vollständig eingereichten Abrechnungen des Vormonats fristgerecht ausbezahlt.
Prognose für die nächste Gehaltsauszahlung
Die Auszahlung der Monatsgehälter, Lohnnebenleistungen, Einzellektionen und Honorare sollte fristgerecht für den Monat November erfolgen.
Wichtige Informationen zum Lohnsystem SAP
SAP-ePM: Mutationen 2. Semester 23/24 und 1. Semester 24/25 nur bis 30.11.2025 möglich
Aufgrund der diesjährigen früheren SAP-Datenlieferung an die BLVK (03.12.2025) können Mutationen für das 2. Semester 23/24 und das 1. Semester 24/25 nur bis am 30.11.2025 verbucht werden. Ab 1.12.2025 stehen für die Bearbeitung die Semester ab 1.2.2025 (2. Semester 24/25) weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Falls nachträgliche Änderungen für die nun geschlossenen Semester zu erfassen sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Personaldienstleistungen, wir unterstützen Sie gerne über die bekannten Kommunikationswege.
Sperrung Fachapplikationen SAP-ePM und Einzellektionen während Lohnverarbeitung
Wir werden Sie jeweils per E-Mail über die notwendige temporäre Sperrung der SAP ePM und der Einzellektionen-Applikation aufgrund der Gehaltsverarbeitung informieren. Die Gehaltsverarbeitung im SAP-System erfolgt jeweils Mitte und Ende Monat. In dieser Zeit können keine Änderungen in den erwähnten Applikationen vorgenommen werden.
Die Termine 2026, jeweils für den 1. und 2. Gehaltsabrechnungslauf (Mutationsschluss), können mit nachfolgendem Link eingesehen werden: Mutationsschluss und Auszahlungstermine
Die Sperrung passiert immer am Tag des Mutationsschlusses um 12.00 Uhr und dauert normalerweise ca. 24 Stunden.
Begründung: Die Sperrung dient der Qualitätssicherung, damit die Kontrollmassnahmen nicht durch fortlaufende Mutationen überlagert werden und somit fehlerhafte Lohnauszahlung vermieden werden.
Für die Einzellektionen können wir die Sperrung schon direkt online mit einer Hinweismeldung anzeigen. In der SAP-ePM noch nicht. Dort müssen wir aktuell als Ersatz die Auswahl des Semesters kurzzeitig entfernen.
Wir bitten Sie, diese Information bei Bedarf auch an die Lehrpersonen weiterzuleiten, sofern Lehrpersonen an Ihrer Schule Einzellektionen-Anträge einreichen dürfen.
Wichtige Informationen zu Krankheit und Unfall
Informationen zu Beschäftigungsgradänderung während Abwesenheiten aufgrund Krankheit und Unfall
Während einer Abwesenheit aufgrund Krankheit oder Unfall darf der Beschäftigungsgrad weder gesenkt noch erhöht werden. Einzig, wenn objektive Gründe vorliegen, ist von diesem Grundsatz abzuweichen. Objektive Gründe können bspw. sein, wenn
die Veränderung vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vereinbart wurde.
die Schliessung einer Klasse oder der Wegfall von Lektionen notwendig ist und alle übrigen Lehrpersonen ebenfalls eine Beschäftigungsgradänderung hinnehmen müssen.
Bei sämtlichen Veränderungen gilt, dass die in der Anstellungsverfügung festgehaltene Bandbreite nicht unter- oder überschritten werden darf. Bei Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Informationen zur Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
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Anstellungen im Monatsgehalt (Dauer ≥ 1 Monat)
Lehrpersonen und Schulleitungen, die für mindestens 8 Stunden bzw. 4 Lektionen pro Woche angestellt sind, sind gegen Nichtberufsunfälle durch den Arbeitgeber versichert.
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Anstellungen im Einzellektionenansatz (Dauer ≤ 1 Monat)
Hat eine Stellvertretung während 3 bis 12 Monaten (je nach Konstellation) durchschnittlich mindestens 4 Lektionen pro Woche erteilt, ist sie gegen Nichtberufsunfälle durch den Arbeitgeber versichert.
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Privater Einschluss gegen Nichtberufsunfälle
Liegt keine NBU-Deckung vor, ist der Einschluss bei einer privaten Versicherung erforderlich.
Bei Anstellungen im Monatsgehalt werden die Lehrpersonen von der APD informiert, sobald keine NBU-Deckung mehr gegeben ist.
Da Anstellungen unter einem Monat (Einzellektionen) unregelmässig an verschiedenen Schulstandorten erfolgen und nicht immer zeitgerecht abgerechnet werden, kann nicht sichergestellt werden, dass eine entsprechende Meldung rechtzeitig erfolgt. Die Schulleitungen sind deshalb angehalten, Lehrpersonen, die im Einzellektionenansatz entschädigt werden, dahingehend zu informieren, dass die NBU-Versicherung sicherheitshalber privat (über die Krankenkasse) abgeschlossen werden sollte.
Bei Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Diverses
Die modernisierte WPGL ist live
Die neue, modernisierte Wissensplattform ist seit Ende Oktober nun live. Haben Sie sie bereits besucht? Dank der hohen Performance und der verbesserten Suchfunktionen finden Sie jetzt noch schneller die gewünschten Informationen und Dokumente. Wie gefällt Ihnen die neue WPGL und ihr neues Herzstück, die optimierte Suche? Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Zum Feedbackformular
Einzellektionen-Prozess: Erforderliche Dokumente
Beim Erfassen von Neueintritten sowie neuen Anstellungen bei Einzellektionen bitte darauf achten, dass das Persönliche Meldeblatt vollständig ausgefüllt und von der betreffenden Person unterschrieben wird. Das Formular muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen in der entsprechenden Rubrik des Personaldossiers hochgeladen werden.
Bei quellensteuerpflichtigen Personen müssen zusätzlich sämtliche dafür notwendigen Dokumente im Dossier abgelegt werden.
Bei fehlenden Angaben oder Unterlagen können Einzellektionen nicht verarbeitet werden.