Wartungsarbeiten am 16.06.2025 von 13.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 16.06.2025 de 13h00 à 16h00

Die Personalgesetzgebung findet für die Anstellungsverhältnisse von Lehrpersonen dort Anwendung, wo im LAG, seinen Ausführungsbestimmungen und der besonderen Gesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann. 

Personalgesetzgebung

Die Personalgesetzgebung bestehend aus dem Gesetz (PG) und den dazugehörigen Verordnungen (PV, StVV. PaV) bildet die Grundlagen für die Personalpolitik des Kantons und regelt die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, der Universität, der Berner Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule. Vorbehalten bleiben dabei abweichende Vorschriften der besonderen Gesetzgebung wie es diese zum Beispiel für Lehrpersonen gibt.

Aktuell gültige Version des Personalgesetzes

Aktuell gültige Version der Personalverordnung

Erlassänderungen

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals. Erläuterungen, Kommentare und Hinweise aus der Praxis zu einzelnen Bestimmungen des Personalrechts sowie weiterführende Links enthält die Wissensdatenbank Personalrecht.

Erlassänderungen des Personalrechts



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