Gesetzgebung Personal Kanton Bern

Die Personalgesetzgebung findet für die Anstellungsverhältnisse von Lehrpersonen dort Anwendung, wo im LAG, seinen Ausführungsbestimmungen und der besonderen Gesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann. 

Personalgesetzgebung

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Die Personalgesetzgebung bestehend aus dem Gesetz (PG) und den dazugehörigen Verordnungen (PV, StVV. PaV) bildet die Grundlagen für die Personalpolitik des Kantons und regelt die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, der Universität, der Berner Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule. Vorbehalten bleiben dabei abweichende Vorschriften der besonderen Gesetzgebung wie es diese zum Beispiel für Lehrpersonen gibt.

Erlassänderungen

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Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals. Erläuterungen, Kommentare und Hinweise aus der Praxis zu einzelnen Bestimmungen des Personalrechts sowie weiterführende Links enthält die Wissensdatenbank Personalrecht.

Erlassänderungen des Personalrechts

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