Auflösung des Anstellungsverhältnisses infolge Reorganisation

Ist eine Lehrperson von einer Reorganisation, also von einer wesentlichen Änderung der Organisationsstruktur einer oder mehreren Schulen betroffen, erhält sie vom Kanton verschiedene Unterstützungsleistungen. Dazu zählen neben Leistungen wie die der Stellenvermittlung oder Unterstützung bei Bewerbungen auch sozialpolitische Massnahmen.

Personelle Folgen von schulischen Reorganisationen

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Eine Reorganisation im Sinne von Artikel 10a LAG liegt vor, wenn die Organisationsstruktur einer oder mehreren Schulen wesentlich geändert wird. Dies kann auch zu Anpassungen personeller Art führen. Eine Reorganisation ist durch die Anstellungsbehörde bewusst und frühzeitig zu planen.

Für eine Lehrperson bedeutet eine Reorganisation, dass ihr Anstellungsverhältnis ganz- oder teilweise aufgelöst werden kann. Dies ist dann möglich, wenn ein massgebender Teil der Anstellung infolge der Reorganisation wegfällt und/oder die betroffene Lehrperson nicht in zumutbarem Rahmen weiterbeschäftigt werden kann.

Der Kanton Bern bietet betroffenen Lehrpersonen und Mitgliedern der Schulleitung Unterstützung an. Er tut dies in Form von Unterstützung bei der Stellenvermittlung aber auch durch sozialpolitische Massnahmen.

Stellenvermittlung und sozialpolitische Massnahmen

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Lehrpersonen, die von einer Reorganisation betroffen sind, erhalten Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Stelle. Zu den Leistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Region Bern-Mittelland zählen Hilfestellungen wie Standortbestimmung, Klärung der Laufbahnziele, Unterstützung bei Bewerbungen, etc.

Bei Bedarf wird bei betroffenen Lehrpersonen geprüft, ob sie zudem Anspruch auf sozialpolitische Massnahmen haben. Als solche gelten die Finanzierung einer Weiterbildung aber auch die Ausrichtung einer Abgangsentschädigung oder Sonderrente.