Finanzierung von Weiterbildungen

Lehrpersonen und Schulleitende an öffentlichen Regelschulen sowie an bestimmten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen können bei der Teilnahme an Weiterbildungen von einer Rückerstattung der Weiterbildungskosten profitieren. Rückerstattungen erfolgen sowohl für individuelle Weiterbildungen als auch für Facherweiterungen. Schulleitende können darüber hinaus die Übernahme der Kosten für schulinterne Weiterbildungen beantragen.

Grundsätzliches

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Berechtigte Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Berechtigt sind Lehrpersonen und Schulleitende

  •  an öffentlichen Regelschulen,

  • am Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee HSM,

  • am Schulheim Schloss Erlach,

  • am Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz,

  • Jugendheim Lory Münsingen

  • Beobachtungsstation Bolligen

Anspruch auf Rückerstattung von Weiterbildungskosten

Rückerstattungen sind im Rahmen folgender Weiterbildungen möglich:

Individuelle Weiterbildungen

Individuelle, von Lehrpersonen oder Schulleitenden absolvierte Weiterbildungen, Sprachaufenthalte oder bezahlte Bildungsurlaube mit einem individuellen Studienprogramm.

  • Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Weiterbildung absolviert hat

Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)

Facherweiterungen, welche an der Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) besucht werden.

  • Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Facherweiterung besucht

Schulinterne Weiterbildungen

Von Schulleitungen organisierte schulinterne Weiterbildungen.

Beantragung, Prüfung und Bewilligung

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Individuelle Weiterbildungen von Lehrpersonen

  1. Gesuchseinreichung durch Lehrperson via Online-Formular

  2. Prüfung durch pensenmeldungsverantwortliche Person

    • Gesuche von Lehrpersonen werden durch die zuständigen pensenmeldungsverantwortlichen Personen (PV) geprüft. In der Regel handelt es sich hierbei um die Schulleitungen. Die pensenmeldungsverantwortliche Person prüft, ob sämtliche Bewilligungskriterien erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem das Vorhandensein des dienstlichen Interesses, die Höhe der geltend gemachten Kosten sowie das Vorliegen der benötigten Belege.

    • Weitere Informationen zur Prüfung von Rückerstattungsgesuchen finden Sie in unserer Benutzeranleitung für Pensenmeldungsverantwortliche

  3. Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB

  4. Rückerstattung via HCM

Individuelle Weiterbildungen von Pensenmeldungsverantwortlichen/Schulleitungen

  1. Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Online-Formular

  2. Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB

  3. Rückerstattung via HCM

Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome) von Lehrpersonen und PV/Schulleitungen

  1. Gesuchseinreichung via Online-Formular

  2. Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB

  3. Rückerstattung via HCM

Schulinterne Weiterbildungen

  1. Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Backend Rückerstattungen Weiterbildung

  2. Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB

  3. Rückerstattung via Banküberweisung an Schule, Gemeinde oder Schulleitung (ausgenommen an kantonalen Sonderschulen: Umbuchung)

Maximale Rückerstattungsbeiträge

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Abhängig von der besuchten Weiterbildung gelten unterschiedliche maximale Rückerstattungsbeiträge. Für Beispiele sowie für die Berechnung bei mehrjährigen Weiterbildungen (Dauer länger als 1 Jahr und 5 Tage) bitten wir Sie, das jeweilige Merkblatt zu konsultieren.

Individuelle Weiterbildung

Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten:

max. CHF 1'000.00 pro Person/Kalenderjahr*

Unterkunftskosten

max. CHF 40.00 pro Nacht

Sprachaufenthalt

Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten

max. CHF 1'500.00 pro Person/Kalenderjahr*

Bezahlter Bildungsurlaub (Individuelles Studienprogramm)

Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten

max. CHF 2'000.00 pro Bildungsurlaub

* Massgebend für die Bestimmung des Bezugsjahres ist das Enddatum einer Weiterbildung.

Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)

Die Studiengebühr von CHF 750.00/Semester für das Absolvieren einer Facherweiterung wird für die Anzahl der besuchten Semester, jedoch für max. vier Semester rückerstattet (max. CHF 3'000.00/Facherweiterung).

Schulinterne Weiterbildungen

Der maximale jährliche Rückerstattungsbeitrag bemisst sich anhand der Anzahl Klassen einer Schulorganisationseinheit beziehungsweise anhand der Anzahl Schülerinnen und Schüler (SuS) im Einzugsgebiet eines Spezialunterrichtes. Bei unterjährigen Weiterbildungen ist das Enddatum relevant für die Bestimmung des Bezugsjahres.

Weiterbildungen für Schulleitungen für Schulorganisationseinheiten...

  • ...mit 1 bis 3 Klassen max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr

  • ...mit 4 bis 7 Klassen max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr

  • ...mit 8 bis 29 Klassen max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr

  • ...mit 30 und mehr Klassen max. CHF 20'000.00/Kalenderjahr

Weiterbildungen für die Leitung Spezialunterricht im Einzugsgebiet...

  • ...mit bis zu 100 SuS max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr

  • ...mit 101 bis 500 SuS max. CHF 2'000.00/Kalenderjahr

  • ...mit 501 bis 1’000 SuS max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr

  • ...mit über 1000 SuS max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr

* Alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne besondere Bedürfnisse

Ihr Kontakt

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Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 636 77 00

Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Rückerstattungswebseite: Rückerstattung Weiterbildung (be.ch)