Finanzierung von Weiterbildungen
Lehrpersonen und Schulleitende an öffentlichen Volksschulen, am Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee HSM, am Schulheim Schloss Erlach sowie am Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz und am Schlössli Kehrsatz, können von der Rückerstattung von Weiterbildungskosten profitieren. Rückerstattungen erfolgen für individuelle Weiterbildungen sowie für Facherweiterungen. Schulleitende können darüber hinaus die Übernahme der Kosten von schulinternen Weiterbildungen beantragen.
Wichtige Links und Formulare
Grundsätzliches
Rückerstattungen sind im Rahmen folgender Weiterbildungen möglich:
Individuelle Weiterbildungen
Individuelle, von Lehrpersonen oder Schulleitenden absolvierte Weiterbildungen, Sprachaufenthalte oder bezahlte Bildungsurlaube mit einem individuellen Studienprogramm.
Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Weiterbildung absolviert hat
Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)
Facherweiterungen, welche an der Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) besucht werden.
Beantragung via Online-Formular durch jene Person, welche die Facherweiterung besucht
Schulinterne Weiterbildungen
Von Schulleitungen organisierte schulinterne Weiterbildungen.
Beantragung via Backend Rückerstattungen Weiterbildung durch pensenmeldungsverantwortliche Person (i.d.R. Schulleitung)
Wichtig zu wissen: Rückerstattung der Kosten für individuelle Weiterbildungen
Gesuche um Rückerstattung der Kosten für individuelle Weiterbildungen können erst nach Abschluss der Weiterbildung eingereicht werden. Dies gilt auch für mehrjährige Weiterbildungen. Jährliche Rückerstattungen sind ausschliesslich bei mehrjährigen, schulinternen Weiterbildungen möglich. Die Rückerstattung der Studiengebühr für das Absolvieren einer Facherweiterung kann beantragt werden, sobald die Immatrikulationsbestätigung für das jeweilige Semester vorliegt.
Beantragung, Prüfung und Bewilligung
Individuelle Weiterbildungen von Lehrpersonen
Gesuchseinreichung durch Lehrperson via Online-Formular
Prüfung durch pensenmeldungsverantwortliche Person
Gesuche von Lehrpersonen werden durch die zuständigen pensenmeldungsverantwortlichen Personen (PV) geprüft. In der Regel handelt es sich hierbei um die Schulleitungen. Die pensenmeldungsverantwortliche Person prüft, ob sämtliche Bewilligungskriterien erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem das Vorhandensein des dienstlichen Interesses, die Höhe der geltend gemachten Kosten sowie das Vorliegen der benötigten Belege.
Weitere Informationen zur Prüfung von Rückerstattungsgesuchen finden Sie in unserer Benutzeranleitung für Pensenmeldungsverantwortliche
Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen Lehrpersonen kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Individuelle Weiterbildungen von Pensenmeldungsverantwortlichen/Schulleitungen
Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Online-Formular
Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen PV/Schulleitende kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome) von Lehrpersonen und PV/Schulleitungen
Gesuchseinreichung via Online-Formular
Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
Rückerstattung via PERSISKA (ausgenommen Lehrpersonen und PV/Schulleitende kantonaler Sonderschulen: Rückerstattung via Banküberweisung)
Schulinterne Weiterbildungen
Gesuchseinreichung durch PV/Schulleitung via Backend Rückerstattungen Weiterbildung
Prüfung und Bewilligung oder Ablehnung durch das AKVB
Rückerstattung via Banküberweisung an Schule, Gemeinde oder Schulleitung
Gut zu wissen: Zugriff auf Backend mittels ePM-Login
Die Prüfung der Rückerstattungsgesuche von Lehrpersonen sowie die Beantragung von Rückerstattungen für schulinterne Weiterbildungen erfolgen durch die Pensenmeldungsverantwortlichen (i.d.R. Schulleitungen) im Backend Rückerstattungen Weiterbildung. Um auf das Backend zuzugreifen, melden Sie sich bitte mit Ihrem ePM-Login an.
Maximale Rückerstattungsbeiträge
Abhängig von der besuchten Weiterbildung gelten unterschiedliche maximale Rückerstattungsbeiträge. Für Beispiele sowie für die Berechnung bei mehrjährigen Weiterbildungen (Dauer länger als 1 Jahr und 5 Tage) bitten wir Sie, das jeweilige Merkblatt zu konsultieren.
| Individuelle Weiterbildung | |
| Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten: | max. CHF 1'000.00 pro Person/Kalenderjahr* |
| Unterkunftskosten | max. CHF 40.00 pro Nacht |
| Sprachaufenthalt | |
| Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten | max. CHF 1'500.00 pro Person/Kalenderjahr* |
| Bezahlter Bildungsurlaub (Individuelles Studienprogramm) | |
| Total Kursgeld inkl. Unterkunftskosten | max. CHF 2'000.00 pro Bildungsurlaub |
*Massgebend für die Bestimmung des Bezugsjahres ist das Enddatum einer Weiterbildung.
Facherweiterungen (Erweiterungsdiplome)
Die Studiengebühr von CHF 750.00/Semester für das Absolvieren einer Facherweiterung wird für die Anzahl der besuchten Semester, jedoch für max. vier Semester rückerstattet (max. CHF 3'000.00/Facherweiterung).
Schulinterne Weiterbildungen
Der maximale jährliche Rückerstattungsbeitrag bemisst sich anhand der Anzahl Klassen einer Schulorganisationseinheit beziehungsweise anhand der Anzahl Schülerinnen und Schüler (SuS) im Einzugsgebiet eines Spezialunterrichtes. Bei unterjährigen Weiterbildungen ist das Enddatum relevant für die Bestimmung des Bezugsjahres.
Weiterbildungen für Schulleitungen für Schulorganisationseinheiten...
...mit 1 bis 3 Klassen max. CHF 1`000.00/Kalenderjahr
...mit 4 bis 7 Klassen max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr
...mit 8 bis 29 Klassen max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr
...mit 30 und mehr Klassen max. CHF 20'000.00/Kalenderjahr
Weiterbildungen für die Leitung Spezialunterricht im Einzugsgebiet...
...mit bis zu 100 SuS max. CHF 1'000.00/Kalenderjahr
...mit 101 bis 500 SuS max. CHF 2'000.00/Kalenderjahr
...mit 501 bis 1’000 SuS max. CHF 5'000.00/Kalenderjahr
...mit über 1000 SuS max. CHF 10'000.00/Kalenderjahr
*Alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne besondere Bedürfnisse
Ihr Kontakt:
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 636 77 00
Rückerstattungswebseite: Rückerstattung Weiterbildung (be.ch)
Wichtige Merkblätter und Dokumente
Auf der Seite Rückerstattung Weiterbildung des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) finden Sie viele hilfreiche Merkblätter, Anleitungen und Informationen.