Klassenhilfe

Eine Klassenhilfe unterstützt eine Lehrperson im ersten Semester eines Schuljahres in verschiedenen Belangen des Unterrichts. Die Ausübung der Anstellung als Klassenhilfe ist an keine pädagogische Grundausbildung gebunden.

Einsatzmöglichkeiten von Klassenhilfen

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Zu Beginn eines Schuljahres können Kindergartenlehrpersonen Unterstützung durch eine sogenannte Klassenhilfe erhalten. Diese steht einer Kindergartenlehrperson im ersten Semester während ca. sechs Stunden pro Woche in unterschiedlichen Belangen des Unterrichts unterstützend zur Seite. Es handelt sich dabei um alltägliche Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Die Einsatzmöglichkeiten und auch das Pflichtenheft werden von der Anstellungsbehörde festgelegt.

Für die Ausübung der Stelle als Klassenhilfe ist kein pädagogischer Hintergrund erforderlich. Eingesetzt werden können beispielsweise Betreuerinnen und Betreuer einer Tagesschule, Studierende sowie Seniorinnen und Senioren.

Nachfolgende Tabelle fasst die Anstellungsbedingungen von Klassenhilfen zusammen:

Betrifft

Anstellung Klassenhilfe

Probezeit

Keine Probezeit

Betreuungszulagen oder Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst sowie bei Krankheit oder Unfall

Kein Anspruch

Entschädigung und Ferienanteil

Die Entschädigung erfolgt im Einzellektionenansatz mit einem fixen Stundenansatz (in der Rubrik Klassenhilfen).

Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt sind im Ansatz anteilsmässig enthalten.

Auflösung eines Anstellungsverhältnisses

Auflösung durch Klassenhilfe oder durch die Anstellungsbehörde.

  • Im ersten Monat: auf den nächsten Tag 

  • Im zweiten - fünften Monat: mit einer Frist von sieben Tagen

  • Ab dem sechsten Monat: auf das Ende eines Monats

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