Klassenhilfe
Eine Klassenhilfe unterstützt eine Lehrperson im ersten Semester eines Schuljahres in verschiedenen Belangen des Unterrichts. Die Ausübung der Anstellung als Klassenhilfe ist an keine pädagogische Grundausbildung gebunden.
Wichtige Links und Formulare
Einsatzmöglichkeiten von Klassenhilfen
Zu Beginn eines Schuljahres können Kindergartenlehrpersonen Unterstützung durch eine sogenannte Klassenhilfe erhalten. Diese steht einer Kindergartenlehrperson im ersten Semester während ca. sechs Stunden pro Woche in unterschiedlichen Belangen des Unterrichts unterstützend zur Seite. Es handelt sich dabei um alltägliche Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Die Einsatzmöglichkeiten und auch das Pflichtenheft werden von der Anstellungsbehörde festgelegt.
Ausweitung Klassenhilfe-Einsätze
In Zusammenhang mit der Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen oder in speziellen Situationen aufgrund des Mangels an Klassenlehrkräften wurde der Einsatz von Klassenhilfen ausgeweitet:
Auf allen Stufen der Volksschule können im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation Klassenhilfen bewilligt werden.
In erschwerten Unterrichtssituationen aufgrund des Lehrpersonenmangels kann das Schulinspektorat für Klassen des 1. bis 9. Schuljahres auf Antrag der Schulleitung zusätzliche Stunden für Klassenhilfe bewilligen.
Für die Ausübung der Stelle als Klassenhilfe ist kein pädagogischer Hintergrund erforderlich. Eingesetzt werden können beispielsweise Betreuerinnen und Betreuer einer Tagesschule, Studierende sowie Seniorinnen und Senioren.
Nachfolgende Tabelle fasst die Anstellungsbedingungen von Klassenhilfen zusammen:
| Betrifft | Anstellung Klassenhilfe |
|---|---|
| Probezeit | Keine Probezeit |
| Betreuungszulagen oder Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst sowie bei Krankheit oder Unfall | Kein Anspruch |
| Entschädigung und Ferienanteil | Die Entschädigung erfolgt im Einzellektionenansatz mit einem fixen Stundenansatz (in der Rubrik Klassenhilfen). Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt sind im Ansatz anteilsmässig enthalten. |
| Auflösung eines Anstellungsverhältnisses | Auflösung durch Klassenhilfe oder durch die Anstellungsbehörde.
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