Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch (MAG) für Lehrpersonen und Schulleitungen
Das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch ist ein zentrales Instrument in der Personalführung und -entwicklung. Es dient dem regelmässigen Austausch zwischen der Führungsperson und der mitarbeitenden Person und wird anhand eines vorgegebenen Gesprächsleitfadens durchgeführt.
Wichtige Links und Formulare
Standortbestimmung und Zielvereinbarung im Rahmen eines MAG für Lehrpersonen
Standortbestimmung und Zielvereinbarung im Rahmen eines MAG für Schulleitende
Standortbestimmung und Zielvereinbarung im Rahmen eines MAG für Schulleitende Sek II
Standortbestimmung zur Tätigkeit der Schulleitenden als Lehrpersonen
Leitfaden zur Standortbestimmung und Zielvereinbarung im Rahmen eines MAG für Lehrpersonen
Zentrales Instrument für die Standortbestimmung
Das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch ermöglicht einen regelmässigen Austausch zwischen der Führungsperson und der Mitarbeiterin resp. dem Mitarbeiter. Es reflektiert die berufliche Situation in einem strukturierten Gespräch und stellt so ein zentrales Instrument in der Personalführung und -entwicklung dar.
Das Gespräch sieht eine Reflexion und Würdigung des Berufsauftrags vor und thematisiert weiter die Arbeitszufriedenheit und den Umgang mit den eigenen Ressourcen, die Zielvereinbarungen und Weiterbildungsmassnahmen, organisatorische Punkte wie der künftige Beschäftigungsgrad oder die allfällige Planung von Urlaub oder Ruhestand. Daneben finden im persönlichen Austausch auch Themen wie die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsklima in der Schule Platz.
Das MAG stellt eine Standortbestimmung dar und ist keine abschliessende (bzw. summative) Beurteilung.
Die Bildungs- und Kulturdirektion stellt Führungspersonen ein Gesprächsformular zur Verfügung, das eine strukturierte Durchführung des Gesprächs ermöglicht. Im dazugehörigen Leitfaden wird das genaue Vorgehen beim MAG genauer erläutert.
Wichtig zu wissen: Standortbestimmung mittels MAG
Standortbestimmungen in Form eines Mitarbeitergesprächs werden periodisch durchgeführt.
Voraussetzung für ein MAG ist eine Anstellung von länger als sechs Monaten.
Das Gespräch wird dokumentiert. Die Ergebnisse werden von allen anwesenden Personen unterzeichnet und anschliessend im Personaldossier abgelegt.
Bei Differenzen kann innert zehn Tagen nach dem Gespräch eine Überprüfung verlangt werden.
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Rechtliche Grundlagen
1 Die Schulleitung führt mit Lehrkräften, deren Anstellungsverhältnis für mehr als sechs Monate eingegangen worden ist, periodisch eine Standortbestimmung in Form eines Mitarbeitergesprächs durch.
2 Die von der Anstellungsbehörde bestimmte Stelle führt mit Schulleitungen periodisch eine Standortbestimmung in Form eines Mitarbeitergesprächs durch.
1 Das Mitarbeitergespräch ist ein Führungs-, Qualitäts- und Personalentwicklungsinstrument.
2 Kernpunkte des Mitarbeitergesprächs sind insbesondere
| a | die Reflexion und Würdigung des Berufsauftrags, | ||
| b | die Arbeitszufriedenheit und der Umgang mit den eigenen Ressourcen, | ||
| c | Zielvereinbarungen und Weiterbildungsmassnahmen, | ||
| d | der zukünftige Beschäftigungsgrad, die allfällige Planung von Urlaub oder des Ruhestands, | ||
| e | die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsklima an der Schule. | ||
3 Kernpunkte des Mitarbeitergesprächs mit Schulleitungen sind die Erfüllung der Aufgaben gemäss Artikel 89 und die in Absatz 2 genannten Inhalte.
1 Das Ergebnis der Zielüberprüfung sowie die neu vereinbarten Ziele und Massnahmen werden schriftlich festgehalten. Die Gesprächspartnerinnen und -partner bestätigen die Kenntnisnahme der Ergebnisse.
2 Die Ergebnisse werden beim zuständigen Personaldienst im Personaldossier abgelegt.
1 Lehrkräfte und Schulleitungen, welche die Ergebnisse des Gesprächs als unzutreffend oder unkorrekt betrachten, können innert zehn Tagen nach dem Gespräch eine Überprüfung verlangen. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen einer Aussprache, deren Ergebnis schriftlich festzuhalten ist.
2 Die Überprüfung gemäss Absatz 1 erfolgt
| a | für Lehrkräfte und Schulleitungen der Volksschule durch die Schulkommission, | ||
| b | für Lehrkräfte und Schulleitungen der Sekundarstufe II und der höheren Fachschulen durch die vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt bestimmten Stellen. | ||
3 Ist die Lehrkraft oder die Schulleitung mit dem Ergebnis der Überprüfung nicht einverstanden, kann sie zuhanden des Personaldossiers eine schriftliche Erklärung abgeben.