Abteilung Personaldienstleistungen (APD)

Die Abteilung Personaldienstleistungen (APD) des Amts für zentrale Dienste (AZD) der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) verarbeitet die Gehälter und legt die Einstufungen der rund 20’000 Lehrpersonen (ca. 65'000 Anstellungen) der Volksschule und Schulen Sek II im Kanton Bern fest. Die APD sorgt für die korrekte und einheitliche Umsetzung der Lehreranstellungsgesetzgebung im Kanton Bern. Sie verarbeitet in Form eines treuhänderischen Auftrags die Gehälter der Lehrpersonen an Schulen der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) sowie im Auftrag der Gemeinden an Tagesschulen. Sämtliche gehaltsrelevanten Unterlagen der Lehrpersonen werden in Lohndossiers durch die APD geführt. Zudem bietet die APD weitere Personaldienstleistungen (z. B. Fallmanagement, eServices, Rechtsgeschäfte und Beratung, etc.) als zentral geführte Angebote für die Schulen an.

Die Abteilung Personaldienstleistungen stellt sich vor

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Die APD unterstützt das Generalsekretariat und die Fachämter der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) im Bereich Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen mit nachfolgenden (Pflicht-) Personaldienstleistungen:

  • Einstufung: Korrekte und einheitliche Einstufung der Lehrpersonen. Auskunft und Beratung bei Fragestellungen zur Einstufung.

  • Gehaltsverarbeitung: Fristgerechte und korrekte Gehaltsverarbeitung der Lehrpersonen. Auskunft und Beratung bei Fragestellungen zur Gehaltsverarbeitung. Unterstützung der korrekten Gehaltsverrechnung (operativer Lastenausgleich, Rechnungsstellung Dritte).

  • Fallmanagement: Koordination und Bewirtschaftung der Leistungsfälle infolge Krankheit und Unfall. Auskunft und Beratung zum Leistungsfall.

  • Rechtsgeschäfte: Beratung zu rechtlichen Fragestellungen, vermögensrechtliche Verfügungen und Stellungnahmen zu Beschwerden.

  • eServices: Betrieb, Support, Berechtigungsverwaltung und Weiterentwicklung für das Lohnsystem SAP HCM Lehrpersonen (inkl. SAP-ePM) und die Fachapplikationen des Personal- und Gehaltswesens Lehrpersonen.

  • HR-Projekte: Initiierung, Konzeption, Realisierung und Einführung von HR-Lösungen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie für das Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen.

  • HR-Analytik: Bereitstellung HR-Cockpit, HR-Kennzahlen und HR-Statistiken Lehrpersonen sowie Bereitstellung von Simulationen und Berechnungen infolge von personal- und lohnpolitischen Entscheidungen oder gesetzlichen Revisionen.

  • Personaldatenmanagement: Koordination der Anpassung der Organisationsstruktur sowie der Steuerungselemente im Lohnsystem SAP HCM Lehrpersonen zwecks korrekter Abwicklung des Personal- und Gehaltswesens Lehrpersonen. Sicherstellung Informationssicherheit und Datenschutz.

  • Qualitätsmanagement: Sicherstellung des internen Kontrollsystems, Risiko Managements und Prozessmanagements. Koordination der Umsetzung von Kontrollmassnahmen zur Sicherstellung der Datenqualität.

  • Wissensmanagement: Anwenderschulung und Wissensvermittlung zuhanden der Lehrpersonen, Schulleitungen, regionalen Schulinspektorate, Fachämter und des Generalsekretariats im Bereich Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen.

Eckdaten zur Abteilung Personaldienstleistungen APD

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Amt

Amt für zentrale Dienste

Abteilung

Abteilung Personaldienstleistungen APD

Abteilungsleiter

Philipp Binkert

Stv. Abteilungsleiterin

Miriam Etter

Organisation

  • Bereich Zentrale Gehaltsstelle Lehrpersonen

  • Bereich Services und Qualitätssicherung

  • Bereich Digital HR-Management

Kernkompetenzen

Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen:

Kontakt

Rechtliche Grundlage

Die APD erbringt ihre Leistungen auf folgender Rechtsgrundlage:

  • Art. 15 Bst. b und c der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (Organisationsverordnung BKD, OrV BKD) vom 27.11.2002 (Stand 01.01.2023) sowie Abs. 2.3.1 des Reglements Amt für zentrale Dienste der Bildungs- und Kulturdirektion (Amtsreglement AZD BKD) vom 1. Juni 2018.

  • Lehreranstellungsgesetzgebung (BSG 430.250 - Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG); BSG 430.251.0 - Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV); BSG 430.251.1 - Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV) sowie subsidiär der Personalgesetzgebung des Kantons Bern.

Organigramm Abteilung Personaldienstleistungen

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Bereiche der Abteilung Personaldienstleistungen

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André Gautschi

  • Korrekte und einheitliche Gehaltseinstufung der Lehrpersonen

  • Fristgerechte und korrekte Gehaltsverarbeitung der Lehrpersonen

  • Auskunft und Beratung bei Fragestellungen zur Gehaltseinstufung und –verarbeitung

  • Unterstützung der korrekten Gehaltsverrechnung

Miriam Etter, Bereichsleiterin
Gérard Zürcher, stv. Bereichsleiter

  • Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren

  • Festlegung der Einstufungspraxis Lehrpersonen

  • Bearbeitung von Rechtsgeschäften und Beratung

  • Sicherstellung des Qualitäts- und Wissensmanagements

  • Führung und Bewirtschaftung der Leistungsfälle infolge Krankheit oder Unfall

Matthias Kälin, Bereichsleiter
Judith Bracher, stv. Bereichsleiterin

  • HR-Projekte zur Digitalisierung des Personal- und Gehaltswesens

  • Bereitstellung von Personalkennzahlen, Auswertungen und Berechnungen

  • Betrieb, Support, Wartung und Weiterentwicklung der eServices

Organisatorische Anpassungen im Bereich «Zentrale Gehaltsstelle Lehrpersonen»

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Die Zentrale Gehaltsstelle Lehrpersonen (ZGL) der Abteilung Personaldienstleistungen (APD) im Amt für zentrale Dienste (AZD) der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) trägt die Verantwortung für die fristgerechte und korrekte Einstufung sowie Gehaltsverarbeitung der rund 21’000 Lehrpersonen im Kanton Bern.

Die überarbeitete Struktur umfasst nun folgende Bereiche:

Fachsupport

Die Fachspezialisten im Fachsupport beraten und unterstützen die Linienverantwortlichen, Fachpersonen und Mitarbeitenden in sämtlichen Belangen der Gehaltsverarbeitung und -administration der Lehrpersonen. Zudem sind sie für die nachhaltige Wissenssicherung der bestehenden und neuen Mitarbeitenden verantwortlich.

Fachgebiet Berufsfachschulen

Die Fachpersonen gewährleisten die korrekte und fristgerechte Einstufung sowie Gehaltsverarbeitung der Lehrpersonen der Berufsfachschulen im Kanton Bern. Sie sind für die kompetente und qualitativ hochwertige Beratung von Schulleitungen, Personalverantwortlichen und anderen Behörden verantwortlich. Das Fachgebiet ist direkt der Bereichsleitung unterstellt, da ihre Prozesse teilweise von denen der Volksschulen und Gymnasien abweichen.

Gehaltsverarbeitung Lehrpersonen Nord und Süd

Die Fachpersonen gewährleisten die korrekte und fristgerechte Einstufung sowie Gehaltsverarbeitung der Lehrpersonen Volksschulen und Gymnasien im Kanton Bern. Sie sind für die kompetente und qualitativ hochwertige Beratung von Lehrpersonen, Schulleitungen, Inspektoraten und anderen Behörden verantwortlich. Aufgrund der grossen Führungsspanne wird das Team der Gehaltsverarbeitung in zwei Regionen unterteilt: Nord und Süd.

Gehaltsadministration

Die Mitarbeitenden der Gehaltsadministration sind für die zentrale Lohnadministration der Lehrpersonen im Kanton Bern verantwortlich. Sie sind die Ansprechpartner für alle lohnadministrativen Fragen der Gehaltsempfangenden.

Optimierung der Kommunikationsstruktur

Schulleitung / Personalverantwortliche

Der Austausch mit den Schulleitungen und Personalverantwortlichen erfolgt weiterhin wie gewohnt per E-Mail oder Telefon. Es ist zu beachten, dass sich aufgrund organisatorischer Anpassungen teilweise die Zuständigkeiten der Fachpersonen geändert haben. Durch die personelle Aufstockung wurden Zuständigkeitsgebiete neu zugeteilt und einige Fachpersonen haben sich zudem für eine Laufbahn als Fachspezialistin entschieden. Die aktuellen Zuständigkeitsgebiete der Fachpersonen sind in einer Excel-Datei dokumentiert, die bei Bedarf regelmässig aktualisiert wird.

Gehaltsempfangende

Anfragen der Gehaltsempfangenden können per E-Mail (die regionale Postfachadresse ist auf der Gehaltsabrechnung ersichtlich), per Kontaktformular oder telefonisch unter der Nummer 031 633 83 12 während der folgenden Kontaktzeiten gestellt werden: Montag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch von 13:00 bis 16:30 Uhr. Telefonische Anfragen werden durch Tastenwahl dem jeweiligen Thema entsprechend an die richtige Stelle weitergeleitet.