Anstellung von Fachreferentinnen und -referenten

Fachreferentinnen und Fachreferenten werden von der Schulleitung zur Vermittlung von Spezialkenntnissen in einem bestimmten Sach- oder Aufgabengebiet angestellt. Dabei wird unterschieden zwischen Fachreferierenden, die nach Einzellektionen abgerechnet werden und Fachreferierenden, die aufgrund der Anzahl der erteilten Lektionen ein Monatsgehalt ausgerichtet erhalten.  

Extern beigezogene Personen zur Vermittlung von Spezialkenntnissen

Link zu diesem Abschnitt kopierenLink wurde kopiert

Bei einer Fachreferentin oder einem Fachreferenten handelt es sich um eine von extern beigezogene Person zur Vermittlung von Spezialkenntnissen in einem bestimmten Sach- oder Aufgabengebiet ohne Stellvertretungsfunktion. Sie wird von der Schulleitung angestellt.

Nachfolgende Tabelle fasst die Anstellungsbedingungen von Fachreferierenden zusammen:

Betrifft

bei Fachreferierenden

Entschädigung

Die Entschädigung erfolgt im Einzellektionenansatz

Bemerkung: Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt sind im Ansatz anteilsmässig enthalten.

Betreuungszulagen oder Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst sowie bei Krankheit oder Unfall

Kein Anspruch

Probezeit

Bei Anstellungen von Fachreferierenden gibt es keine Probezeit.

Auflösung des Anstellungsverhältnisses

Anstellungsverhältnisse können wie folgt aufgelöst werden:

  • Im ersten Monat: durch die fachreferierende Person oder durch die Schulleitung auf den nächsten Tag

  • Ab dem zweiten Monat: mit einer beidseitigen Kündigungsfrist von sieben Tagen

  • Ab dem sechsten Monat: mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats.