Anstellung von Fachreferentinnen und -referenten
Fachreferentinnen und Fachreferenten werden von der Schulleitung zur Vermittlung von Spezialkenntnissen in einem bestimmten Sach- oder Aufgabengebiet angestellt. Dabei wird unterschieden zwischen Fachreferierenden, die nach Einzellektionen abgerechnet werden und Fachreferierenden, die aufgrund der Anzahl der erteilten Lektionen ein Monatsgehalt ausgerichtet erhalten.
Wichtige Links und Formulare
Extern beigezogene Personen zur Vermittlung von Spezialkenntnissen
Bei einer Fachreferentin oder einem Fachreferenten handelt es sich um eine von extern beigezogene Person zur Vermittlung von Spezialkenntnissen in einem bestimmten Sach- oder Aufgabengebiet ohne Stellvertretungsfunktion. Sie wird von der Schulleitung angestellt.
Nachfolgende Tabelle fasst die Anstellungsbedingungen von Fachreferierenden zusammen:
| Betrifft | bei Fachreferierenden |
|---|---|
| Entschädigung | Die Entschädigung erfolgt im Einzellektionenansatz Bemerkung: Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt sind im Ansatz anteilsmässig enthalten. |
| Betreuungszulagen oder Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst sowie bei Krankheit oder Unfall | Kein Anspruch |
| Probezeit | Bei Anstellungen von Fachreferierenden gibt es keine Probezeit. |
| Auflösung des Anstellungsverhältnisses | Anstellungsverhältnisse können wie folgt aufgelöst werden:
|
Wichtig zu wissen: Anstellung von Fachreferentinnen und -referenten
Fachreferierende, die mehr als 320 Lektionen pro Schuljahr unterrichten, erhalten ein Monatsgehalt, das einer im Monatsgehalt angestellten Lehrperson entspricht.
Unterrichtet eine Lehrperson unerwartet mehr als 320 Einzellektionen pro Schuljahr wird ihr Gehalt rückwirkend dem Gehalt einer im Monatsgehalt angestellten Lehrperson angepasst.
Ohne Unterbruch aneinandergereihte befristete Anstellungen von Fachreferierenden gelten auch nach fünf Jahren nicht als ein unbefristetes Anstellungsverhältnis