Beschwerdeverfahren

Eine Lehrperson kann gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen bei der Bildungs- und Kulturdirektion Beschwerde führen.

Beschwerde einreichen

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Gegen Verfügungen der Abteilung für Personaldienstleistungen (z.B. Einstufungsverfügung) kann innert 30 Tagen beim Rechtsdienst der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) schriftlich und begründet eine Beschwerde eingereicht werden.

Das Beschwerdeverfahren folgt einem rechtlich vorgeschriebenen Prozess. Sollte die Beschwerdeführende oder der Beschwerdeführende recht erhalten, nimmt die Abteilung für Personaldienstleistungen (APD) die entsprechende Korrektur der Verfügung vor. Das Verfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten ist für die Lehrperson kostenlos. Bei einer Ablehnung der Beschwerde durch die BKD, kann die Lehrperson die Beschwerde kostenpflichtig an die nächsthöhere Instanz weiterziehen (siehe Abbildung). 

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FAQ

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Ja, eine Beschwerde kann jederzeit zurückgezogen werden. Es können dabei jedoch reduzierte Verfahrenskosten anfallen.

Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren.

Beschwerdeverfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten sind kostenlos. In den übrigen Verfahren verhält es sich folgendermassen:

Erhält die oder der Beschwerdeführende Recht, werden die Verfahrenskosten vom Kanton übernommen. Bei einer ganz oder teilweisen Abweisung der Beschwerde müssen die Verfahrenskosten durch die Beschwerdeführende oder den Beschwerdeführenden getragen werden. Die Kosten bewegen sich dabei zwischen 200 und 4'000 Franken.

Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren.

Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung schriftlich abgefasst, eigenhändig unterzeichnet und bei der entsprechenden Stelle zusammen mit der angefochtenen Verfügung und den weiteren Beweismitteln eingereicht werden.

Die Beschwerde muss nebst einer Begründung auch einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, wie die angefochtene Verfügung abgeändert werden müsste. 

Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren.

Das Beschwerdeverfahren dauert im Regelfall zwischen zwei und sechs Monaten.