ERP-Projekt - Teilprojekt Lehrpersonen

Im Rahmen der zweiten Etappe des ERP-Projekts wurden per 19. August 2025 neue digitale Lösungen für Lehrpersonen eingeführt. Im Zentrum steht dabei der Zugang zum Self-Service-Portal (auch als SAP-Portal bezeichnet), mit der Möglichkeit zum selbständigen Anpassen der Wohnadresse, der Zahlungsverbindungen, zum Beantragen und Bearbeiten der Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagen oder zum Abruf der digitalen Gehaltsabrechnung. Gleichzeitig startete der Prozess zur digitalen Abrechnung von Einzellektionen über das Self-Service-Portal.

Übersicht der laufenden und bevorstehenden Projekte

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Self-Service Portal

Mit der Einführung des Self-Service-Portals per August 2025 stehen den Lehrpersonen und Schulleitungen dieselben digitalen Lösungen wie dem Verwaltungspersonal zur Verfügung. Beispielsweise können im Portal die Wohnadresse, das Bankkonto oder Familienzulagen geändert bzw. beantragt werden.

Abrechnung von Einzellektionen

Für die Abrechnung von Einzellektionen und Honoraren für Stellvertretungen, Klassenhilfen und Fachreferierende, wird ein digitaler Prozess flächendeckend eingeführt.

Seit Mitte August 2025 stehen folgende Portal-Kacheln für die Abrechnung zur Verfügung:

  • Einzellektionen Antrag erfassen

  • Meine Einzellektionen Anträge anzeigen

  • Alle Einzellektionen Anträge anzeigen

  • Meine Inbox

Der neue Prozess beinhaltet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass Lehrpersonen vom Portal aus Abrechnungsanträge an den Personaldienst der Schulen einreichen können. Bitte wenden Sie sich an Ihre vorgesetzte Person in Ihrer Schule, um in Erfahrung zu bringen, ob die Einreichung von Abrechnungsanträgen direkt durch Sie gewünscht ist, oder ob Ihre Institution dies zentral über den Personaldienst der Schule handhabt. Die technische Lösung unterstützt beide Varianten.

Individuelle Pensenbuchhaltung (IPB)

Mit Schuljahresbeginn 2025/2026 hat die Pilotphase zur SAP-basierten Bewirtschaftung der Individuellen Pensenbuchhaltung (IPB) gestartet. Die neuen IPB-Konti werden während eines gesamten Schuljahres auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft.

Von den Pilotschulen wird strukturiertes Feedback eingeholt, damit nachfolgend über die geplante flächendeckende Einführung ab Schuljahresstart 2026/2027 entschieden werden kann.

An der Pilotierung nehmen insgesamt nachfolgende 18 Schulen sämtlicher Schulstufen teil:

Primarschule Bolligen / Kindergarten und Primarschule Kaufdorf / Schule Lengnau / Kindergarten und Primarstufe Neuenegg / Ecole primaire de Tavannes / Ecole secondaire de Tavannes / Kindergarten und Primarstufe Thörishaus / Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik, Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz / Schule Sumiswald-Wasen / Ecole Supérieure de Commerce La Neuveville / bsd - Berufsfachschule des Detailhandels Bern / bwd Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung Bern / bfsl - Berufsfachschule Langenthal / bzemme - Bildungszentrum Emme / Gymnase de Bienne et du Jura Bernois / Gymnasium Biel-Seeland / Gymnasium Lerbermatt / Gymnasium Neufeld

Seit August 2025 führen die Pilotschulen kein IPB-Excel mehr, sondern nehmen die Buchungen direkt im SAP via Self-Service-Portal vor.

Für Schulleitungen/Personalverantwortliche stehen im Self Service Portal weitere Kacheln im Register «Schulen SL/SI» zur Verfügung, in denen die IPB-Konti der Lehrpersonen eingesehen, überwacht und verwaltet werden können. 

Optimierte Darstellung der Altersentlastung (AE)

Die SAP-basierten IPB-Konti der Unterrichtsfunktionen werden für die Pilotschulen neu primär in Lektionen und sekundär in Prozenten geführt. Konkret bedeutet dies, dass die Altersentlastung entsprechend dem prozentualen Anspruch (4, 8 oder 12%) in der elektronischen Pensenmeldung (ePM) als Wert in Lektionen umgewandelt, separat ausgewiesen und berücksichtigt wird. Der Gesamtsaldo einer Lehrperson auf ihrem IPB-Konto entsteht somit neu aus den geäufneten Lektionen ohne Altersentlastungen und des gesondert aufgeführten Altersentlastungsanspruchs ausgewiesen in Lektionen. Dies führt dazu, dass die Anzahl der Lektionen beim Übertrag des Saldos ab 01.08.2025 höher ausfällt, der Saldo in Prozent bleibt unverändert. Diese neue Handhabung führt zu den gleichen Ansprüchen, ist jedoch transparenter und besser nachvollziehbar.