Ferien und unterrichtsfreie Zeit

Die unterrichtsfreie Zeit zählt zur Jahresarbeitszeit einer Lehrperson. Sie kann als jene Zeit verstanden werden, in der eine Lehrperson nicht unterrichtet, aber die weiteren Bestandteile des Berufsauftrags erfüllt. Während dieser Zeit können Lehrpersonen zudem Ferien beziehen und geleistete Mehrarbeit während der Schulwochen kompensieren.

Ferien und unterrichtsfreie Zeit als Bestandteile der Jahresarbeitszeit

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Die unterrichtsfreie Zeit ist nebst der Unterrichtszeit Teil der Jahresarbeitszeit einer Lehrperson. Sie kann als jene Zeit verstanden werden, in der eine Lehrperson nicht unterrichtet, aber die weiteren Bestandteile des Berufsauftrags erfüllt, wie bspw. das Vor- und Nachbereiten des Unterrichts, die Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, das Zusammenarbeiten und die Weiterbildung.

Der grösste Teil der unterrichtsfreien Zeit machen die Schulferien aus. Diese dienen den Lehrpersonen auch zur Erholung, also zum Bezug von Ferien, und geben ihnen weiter die Möglichkeit zur Kompensation der während der Schulwochen geleisteten Mehrarbeit (bspw. Elterngespräche, Schulprojekte, Landschulwochen, Abschlussreisen o.ä.). Die Schulferien dienen weiter der langfristigen Planung des Unterrichts, der individuellen Weiterbildung, aber auch der Mitarbeit an Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung.