Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte
Die Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte umfasst das Lehreranstellungsgesetz (LAG), die Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) sowie die Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV).
Wichtige Links und Formulare
LAG, LAV und LADV
Die Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte bestehend aus dem Gesetz, der Verordnung und der Direktionsverordnung, regelt die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen an:
öffentlichen bzw. vom Kanton subventionierten Kindergärten
öffentlichen Schulen der Volksschulstufe
kantonalen Schulheimen für Kinder innerhalb der Schulpflicht
kantonale Mittelschulen
kantonalen oder vom Kanton subventionierten Berufsfachschulen
kantonalen oder vom Kanton subventionierten höheren Fachschulen
Ausnahmen sind in Art. 1a LAV geregelt.
Die Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte gilt auch für Lehrpersonen und andere Personen, welche eine Funktion in der Schulleitung, in der Schuladministration oder in schulbezogenen Projekten wahrnehmen. Dagegen gilt sie nicht für das ausschliesslich administrativ und technisch tätige Personal der Schulen.
Wo den Bestimmungen der Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte keine Regelung entnommen werden kann, findet die Personalgesetzgebung des Kantons Anwendung.
Aktuell gültige Versionen
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Aktuell gültige Version des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte
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Aktuell gültige Version der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte
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Aktuell gültige Version der Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte
Revisionen der LAG, LAV resp. LADV ab 2007
| Änderung per | Gesetzesvorlage | Vortrag zur Änderung |
|---|---|---|
| 01.08.2025 | ||
| 01.08.2024 | ||
| 01.01.2023 | ||
| 01.08.2022 | ||
| 01.08.2020 | ||
| 01.08.2019 | ||
| 01.08.2018 | ||
| 01.08.2017 | ||
| 01.08.2015 | ||
| 01.08.2014 | ||
| 01.08.2010 | ||
| 01.08.2009 | ||
| 01.08.2008 | ||
| 01.08.2007 | ||