Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte

Die Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte umfasst das Lehreranstellungsgesetz (LAG), die Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) sowie die Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV).

LAG, LAV und LADV

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Die Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte bestehend aus dem Gesetz, der Verordnung und der Direktionsverordnung, regelt die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen an:

  • öffentlichen bzw. vom Kanton subventionierten Kindergärten

  • öffentlichen Schulen der Volksschulstufe

  • kantonalen Schulheimen für Kinder innerhalb der Schulpflicht

  • kantonale Mittelschulen

  • kantonalen oder vom Kanton subventionierten Berufsfachschulen

  • kantonalen oder vom Kanton subventionierten höheren Fachschulen

Ausnahmen sind in  Art. 1a LAV  geregelt.

Die Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte gilt auch für Lehrpersonen und andere Personen, welche eine Funktion in der Schulleitung, in der Schuladministration oder in schulbezogenen Projekten wahrnehmen. Dagegen gilt sie nicht für das ausschliesslich administrativ und technisch tätige Personal der Schulen.

Wo den Bestimmungen der Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte keine Regelung entnommen werden kann, findet die Personalgesetzgebung des Kantons Anwendung.

Aktuell gültige Versionen

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  • Aktuell gültige Version des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte

  • Aktuell gültige Version der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte

  • Aktuell gültige Version der Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte