Vaterschaftsurlaub oder Urlaub des anderen Elternteils

Väter sowie die Ehefrauen von Frauen, die ein Kind geboren haben, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Vaterschaftsurlaub resp. der Urlaub des anderen Elternteils betragen jeweils zehn Tage.

Anspruch auf Vaterschaftsurlaub oder Urlaub des anderen Elternteils

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Auch Lehrer oder Ehefrauen der Mütter haben bei der Geburt des eigenen Kindes Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Vaterschaftsurlaub resp. Urlaub des anderen Elternteils umfasst zehn Arbeitstage (bei 100 Prozent, bei einer teilzeitlichen Anstellung anteilsmässig) und entspricht einem Urlaub im Umfang vom Zweifachen der unterrichteten Wochenlektionen. Der Anspruch kann auch bei befristeten Anstellungen von mehr als einem Monat geltend gemacht werden.

Der Vaterschaftsurlaub resp. der Urlaub des anderen Elternteils benötigt im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub keine formelle Bewilligung durch die Schulleitung. Der Urlaub kann auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt und aneinandergereiht oder gestaffelt bezogen werden. Der Bezug muss jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Geburt erfolgen.

Väter oder Ehefrauen der Mütter haben auch Anspruch auf den gesamten Urlaub, wenn das Kind nicht lebensfähig geboren wird und die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat.

Vaterschaftsurlaub resp. Urlaub des anderen Elternteils beantragen

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  • Informieren Sie die Schulleitung vorgängig schriftlich über den gewünschten Urlaub.

  • Sprechen Sie Form und konkreten Zeitpunkt des Bezugs des Urlaubs möglichst früh ab, damit die Stellvertretung organisiert werden kann.

  • Füllen Sie das Formular Anmeldung für eine Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter) aus und reichen Sie es zusammen mit dem im Formular geforderten Unterlagen (Kopie Geburtsschein oder Kopie des Familienbüchleins) bei der zuständigen Gehaltsauszahlungsstelle ein. Bei Nichtabgeben des Formulars wird das Gehalt um die dem Kanton entgehende Vaterschaftsentschädigung gekürzt.

  • Sie können im Zusammenhang mit der Beantragung Ihres Urlaubs auch Ihren Anspruch auf Kinder- und Betreuungszulagen prüfen. Füllen Sie dazu das  Sozialzulagen – Antrags- und Mutationsformular  aus und reichen Sie es zusammen mit einer Kopie des Geburtsscheins oder des Familienbüchleins bei der zuständigen Gehaltsauszahlungsstelle ein.

FAQ

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Der Urlaub umfasst zehn Arbeitstage (bei 100 Prozent, bei einer teilzeitlichen Anstellung anteilsmässig).