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Eine Lehrperson kann gleichzeitig an verschiedenen Schulen und auch auf verschiedenen Schulstufen angestellt sein. Sie erhält pro Anstellung an einer Schule eine Anstellungsverfügung. Diese wird von der Anstellungsbehörde ausgestellt. Innerhalb einer Anstellung an einer Schule sind wiederum verschiedene Funktionen wie beispielsweise der Unterricht, eine Schulleitungsfunktion oder eine Administrationsfunktion (Pool für Spezialaufgaben) möglich.
Beispiel einer Mehrfachanstellung:
Sind sämtliche Anstellungen beim Kanton Bern, erhält die Lehrperson nur eine Gehaltsabrechnung, in welcher die Anstellungen jedoch einzeln aufgeführt sind. Die Lohnauszahlung über den Kanton Bern kann nur auf ein Konto erfolgen. Eine Mehrfachhinterlegung von Auszahlungskonten oder Wohnadressen ist nicht möglich.
Abzüge und Sozialversicherungen werden auf allen Anstellungen vorgenommen. Die Auszahlung der Familien- und Betreuungszulagen erfolgt ebenfalls auf die einzelnen Anstellungen und deren Beschäftigungsgrad verteilt.
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