Adoptionsurlaub
Lehrpersonen haben im Zusammenhang mit einer Adoption eines Kindes Anspruch auf Urlaub. Der Adoptionsurlaub beträgt zehn Tage.
Anspruch Adoptionsurlaub
Im Falle einer Adoption haben Lehrerinnen und Lehrer ebenfalls Anspruch auf einen bezahlten Urlaub. Dieser umfasst zehn Arbeitstage und kann nach bewilligter Aufnahme eines Kindes zur späteren Adoption innerhalb eines Jahres bezogen werden. Es gelten dieselben Regelungen wie beim Vaterschaftsurlaub resp. Urlaub des anderen Elternteils.
Wichtig zu wissen: Nebenbeschäftigungsverbot bei Vaterschaftsurlaub, Urlaub des anderen Elternteils und Adoptionsurlaub
Während des bezahlten Urlaubs darf die Lehrperson keine bezahlte anderweitige Tätigkeit ausüben.
Vorbehalten bleiben ärztlich verordnete Therapiemassnahmen; die daraus entstehenden Entschädigungen werden verrechnet (Art. 34 LAV).