Anstellung an einer besonderen Volksschule

Die besonderen Volksschulen, welche über eine Dienstleistungsvereinbarung mit der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) verfügen, haben die Möglichkeit die Gehaltseinstufung ihrer Schulleitungsmitglieder und Lehrpersonen kostenpflichtig durch die Abteilung Personaldienstleistungen (APD) vornehmen zu lassen (Einstufungsvorschlag).

Einstufungen von Lehrpersonen an besonderen Volksschulen

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Die Einstufungen von Schulleitenden und Lehrpersonen an besonderen Volksschulen werden gemäss den geltenden Bestimmungen in der Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte vorgenommen. Dabei gilt, dass sich das Gehalt einer Lehrperson aus der Gehaltsklasse, die jedem Schultyp, jedem Unterrichtsbereich oder jeder Tätigkeit zugeordnet ist, den vorgewiesenen Ausbildungen sowie der gesammelten Berufserfahrung zusammensetzt.

Unterlagen einreichen

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Reichen Sie Kopien der relevanten Unterlagen an folgende E-Mail an die APD ein.

Damit der Einstufungsvorschlag korrekt erstellt werden kann, müssen Kopien der folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:

  • Lebenslauf

  • Kopien der Diplome abgeschlossener Aus- und Weiterbildungen

  • Kopien der Arbeitszeugnisse / Arbeitsbestätigungen (mindestens der letzten 10 Jahre)

  • Tätigkeiten, die länger als 10 Jahre zurückliegen, sind ebenfalls auf den Tag auszuweisen

  • Kopien von Familienbüchlein / Geburtsschein

  • Kopie Dienstbüchlein, falls Zivildienst, Zivilschutz oder Militärdienst geleistet wurde

Die Tabelle Berufserfahrung wird chronologisch nach Datum ausgefüllt und als Excel-Format eingereicht.