Anstellung an einer besonderen Volksschule
Die besonderen Volksschulen, welche über eine Dienstleistungsvereinbarung mit der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) verfügen, haben die Möglichkeit die Gehaltseinstufung ihrer Schulleitungsmitglieder und Lehrpersonen kostenpflichtig durch die Abteilung Personaldienstleistungen (APD) vornehmen zu lassen (Einstufungsvorschlag).
Wichtige Links und Formulare
Einstufungen von Lehrpersonen an besonderen Volksschulen
Die Einstufungen von Schulleitenden und Lehrpersonen an besonderen Volksschulen werden gemäss den geltenden Bestimmungen in der Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte vorgenommen. Dabei gilt, dass sich das Gehalt einer Lehrperson aus der Gehaltsklasse, die jedem Schultyp, jedem Unterrichtsbereich oder jeder Tätigkeit zugeordnet ist, den vorgewiesenen Ausbildungen sowie der gesammelten Berufserfahrung zusammensetzt.
Unterlagen einreichen
Reichen Sie Kopien der relevanten Unterlagen an folgende E-Mail an die APD ein.
Damit der Einstufungsvorschlag korrekt erstellt werden kann, müssen Kopien der folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:
Lebenslauf
Kopien der Diplome abgeschlossener Aus- und Weiterbildungen
Kopien der Arbeitszeugnisse / Arbeitsbestätigungen (mindestens der letzten 10 Jahre)
Tätigkeiten, die länger als 10 Jahre zurückliegen, sind ebenfalls auf den Tag auszuweisen
Kopien von Familienbüchlein / Geburtsschein
Kopie Dienstbüchlein, falls Zivildienst, Zivilschutz oder Militärdienst geleistet wurde
Die Tabelle Berufserfahrung wird chronologisch nach Datum ausgefüllt und als Excel-Format eingereicht.
Gut zu wissen
Sind die Unterlagen unvollständig, werden sie retourniert.
Die Anfragen werden innerhalb von zehn Arbeitstagen bearbeitet.
Für die Anstellungen an den besonderen Volksschulen gilt die Gehaltsklasse 10 und für die Schulleitenden die Gehaltsklasse 15.
Für die Anstellungen der Lehrpersonen gelten die Bestimmungen und die Praxis, welche für die Schulstufe der Integrativen Förderung an Regelschulen gelten.
Es handelt sich um Einstufungsvorschläge und nicht um Verfügungen.
Der Einstufungsvorschlag gilt als internes Dokument, welches nicht direkt an die Lehrperson auszuhändigen ist.
Die Rechnungsstellung für die Leistungen der APD erfolgt jährlich.