Projektanstellung

Lehrpersonen können nebst ihrer schulischen Tätigkeit auch für Projekte angestellt werden. Die Anstellung erfolgt in der Regel befristet und richtet sich nach der Lehreranstellungsgesetzgebung.

Organisation und Zuständigkeiten bei Projektengagements von Lehrpersonen

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Lehrpersonen können nebst ihrer Hauptanstellung auch für die Mitarbeit in Projekten an der Schule engagiert werden. Das Engagement erfolgt durch das Amt für Kindergarten Volksschule und Beratung (AKVB) oder durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) bzw. durch die Anstellungsbehörde der Sekundarstufe II, meist in eher kleinen Pensen und jeweils befristet. Die Gehaltsauszahlung erfolgt auf der aktuellen Anstellung.

Die Arbeitszeit- und Ferienanrechnung richtet sich bei einem Projektengagement nach der Lehreranstellungsgesetzgebung.

Schulleitenden der Volksschulen stehen bei Fragen zu Projektanstellungen folgende Kontaktstellen zur Verfügung:

Schulleitenden der Sekundarstufe II steht bei Fragen zu Projektanstellungen folgende Kontaktstelle zur Verfügung: Projektinitialisierung und Kostenverrechnung: Kontakt Mittelschul- und Berufsbildungsamt