Individuelle Pensenbuchhaltung (IPB)

Die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB) funktioniert analog einem Zeitkonto. So werden in der IPB Lektionen oder Prozente aus dem aktuellen Beschäftigungsgrad verbucht, die vom tatsächlich entlohnten Beschäftigungsgrad abweichen und nicht im gleichen Semester im Rahmen des Berufsauftrags kompensiert werden können. 

Individuelle Pensenbuchhaltung (IPB)

Link zu diesem Abschnitt kopierenLink wurde kopiert

Längere Abweichungen während beispielsweise einem oder zwei Semestern oder zusätzlich erteilte resp. ausfallende Einzellektionen können dazu führen, dass der Beschäftigungsgrad einer Lehrperson nicht dem tatsächlich entlohnten Beschäftigungsgrad entspricht. Nach Möglichkeit sollten diese Abweichungen im gleichen Semester kompensiert werden. Ausgleichen kann eine Lehrperson die Abweichungen im Rahmen der Erfüllung des Berufsauftrags oder durch Mehr- oder Minderlektionen.

Korrektur von Abweichungen in der IPB

Ist eine Kompensation innert genannter Frist nicht möglich, gibt es Möglichkeiten, die Abweichungen zwischen dem effektiven und dem entlohnten Beschäftigungsgrad zu korrigieren.

Für länger dauernde Abweichungen ist die IPB das geeignete Führungsinstrument für die Schulleitung. Die IPB kann aber auch bei Einzellektionen verwendet werden. Es gelten dieselben Regeln bezüglich Ein- und Ausbuchung.

Für die Funktionen „Schulleitung“, „Pool für Spezialaufgaben“ sowie "Klassenlehrperson" kann keine IPB geführt werden. Es ist jedoch möglich, hie die sogenannte Altersentlastung anzusammeln. 

Zusätzlich übernommene Unterrichtslektionen können auch über den Einzellektionenansatz LADV Anhang 1 abgegolten werden. Die Summe aller Lektionen darf den Beschäftigungsgrad von 105 Prozent jedoch nicht überschreiten.

Wenn schon vor Beginn des Schuljahres klar ist, dass der Beschäftigungsgrad nicht eingehalten werden kann, muss der ausbezahlte Beschäftigungsgrad korrigiert werden sofern dies aufgrund der Anstellungsverfügung sowie der Einhaltung der Kündigungsgründe bzw. Kündigungsfristen zulässig ist.

Altersentlastungskonto

Link zu diesem Abschnitt kopierenLink wurde kopiert

Im Kanton Bern erhalten Lehrpersonen nach vollendetem 50., 54. und 58. Altersjahr eine Altersentlastung (AE). Ziel dieser Entlastung ist es, älteren Personen mehr Regenerationszeit zu gewähren. Die Altersentlastung beträgt je vier Prozent des individuellen Beschäftigungsgrads und wird jeweils auf Beginn des neuen Semesters angerechnet.  

Anstelle der Pensenreduktion können Lehrpersonen die gesamte Altersentlastung auch im IPB-/AE-Konto ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines beispielsweise grösseren Urlaubs oder in Form einer grösseren Pensenreduktion beziehen. Der Zeitpunkt des Urlaubs bzw. der Pensenreduktion muss mit der Schulleitung oder der Anstellungsbehörde abgesprochen werden, damit der reguläre Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Kontoführung IPB-/AE-Konto

Link zu diesem Abschnitt kopierenLink wurde kopiert

Für die Führung der IPB-/AE-Konti ist die Schulleitung verantwortlich. Sie benutzt dafür das offizielle Formular der Bildungs- und Kulturdirektion. Für die Verwendung anderer Formulare muss bei der Bildungs- und Kulturdirektion, Abteilung Personaldienstleistungen, eine Bewilligung eingeholt werden (Eine Ausnahme bilden Schulen der Sekundarstufe II, die die Applikation «Evento» einsetzen).

Das IPB-/AE-Konto wird jährlich am Ende eines Schuljahres abgerechnet und von der Schulleitung und der Lehrperson visiert. Es verbleibt bei der Schule und wird nur bei Beendigung der Anstellung der Lehrperson an die gehaltsauszahlende Stelle weitergeleitet.  

Abbau eines Positiv- oder Negativsaldos im IPB-/AE-Konto

  • Die Lehrperson bezieht einen Urlaub. 

  • Die Lehrperson wird vorübergehend mit dem erhöhten Beschäftigungsgrad entlöhnt. Dies ist jedoch nur bis zum maximalen Beschäftigungsgrad von 105 Prozent möglich (vgl. Art 47 LAV).

Die angesammelten Lektionen können nicht während einer Anstellung als Gesamt- oder Teilbetrag ausbezahlt werden. Eine Auszahlung des IPB-Saldos erfolgt bei der Beendigung der Anstellung. Der maximal entlöhnte Beschäftigungsgrad von 105% (Art. 47 LAV) betrifft den tatsächlich entlöhnten Beschäftigungsgrad, also die Gehaltszahlung gemäss ePM. 

  • Die Lehrperson übernimmt während einem oder zwei Semestern zusätzliche Lektionen. Der entlohnte Beschäftigungsgrad bleibt dabei gleich.

  • Die Lehrperson wird vorübergehend zu einem tieferen Beschäftigungsgrad entlohnt. Dieses Vorgehen darf jedoch nur mit Einverständnis der Lehrperson angewendet werden.

Krankheit/Unfall

KrankheitUnfall oder Mutterschaft unterbrechen die Buchungen im IPB- und AE-Konto nicht. So werden Gutschriften (Äufnung) auf das IPB-/AE-Konto durch Übernahme von zusätzlichen Lektionen während eines Semesters resp. während der vereinbarten Zeit auch während des Ausfalls der Lehrperson weitergeführt. Umgekehrt wird auch die Belastung (Abbau) des IPB-/AE-Kontos durch Kompensation während eines Semesters resp. während der vereinbarten Zeit fortgesetzt.

Saldierung der individuellen Pensenbuchhaltung

Bei Beendigung der Anstellung wird der Saldo des IPB-/AE-Kontos mit der letzten Gehaltszahlung verrechnet. Basis bildet die aktuelle Gehaltseinstufung. Dazu muss die Pensenbuchhaltung durch die Schulleitung und Lehrperson unterschrieben und an die gehaltsauszahlende Stelle weitergeleitet werden. Der Dienstweg ist einzuhalten.

Grundsätzlich ist eine Kompensation des IPB-Saldos vor der Beendigung des Anstellungsverhältnisses anzustreben. Es können maximal minus acht bis plus fünfzig Beschäftigungsgradprozente saldiert werden. Der übersteigende Teil wird gestrichen. Negative Saldi werden bei Anstellungsende nicht verrechnet, wenn sie nicht durch die Lehrperson selbst verursacht wurden.

  • Saldo IPB- und AE-Konto (in Prozent) : 12.50

  • Aktuelle Einstufung (Gehaltsklasse / Gehaltsstufe) : 10 / +34

  • Monatsgehalt in Franken (bei 100 % Beschäftigungsgrad) : 8'356.35

  • Jahresgehalt in Franken (inkl. 13. Monatsgehalt; bei 100 % Beschäftigungsgrad) : 108'632.55

Auszahlung von 12.50 % (brutto) in Franken : 13'579.05

SAP-basierte Bewirtschaftung der individuellen Pensenbuchhaltung (IPB) (Pilot)

Link zu diesem Abschnitt kopierenLink wurde kopiert

Ab dem Schuljahresbeginn 2025/2026 startet die Testphase für die SAP-basierte Verwaltung der Individuellen Pensenbuchhaltung (IPB). In dieser Phase werden die neuen IPB-Konten während des gesamten Schuljahres auf ihre Praxistauglichkeit geprüft.

Weiterführende Informationen für teilnehmende Schulen

FAQ

Link zu diesem Abschnitt kopierenLink wurde kopiert

Ausfallende Lektionen müssen in gleichem Mass durch Unterricht kompensiert werden. Ist das nicht möglich, hat dies eine negative Verbuchung in der IPB zur Folge.