Jahresarbeitszeit und Anwesenheitspflicht LehrpersonenAufgrund der unterschiedlichen Aufgaben, die eine Lehrpersonen nebst dem Unterrichten im Rahmen des Berufsauftrages erfüllt, ist die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer nicht nur aufgrund der Anzahl gehaltener Lektionen pro Woche festzulegen. So wird – analog zu den anderen Kantonsangestellten – eine Jahresarbeitszeit angewendet. Die Jahresarbeitszeit entspricht insgesamt rund 1’930 Stunden. Sie beinhaltet somit sowohl die Unterrichts- wie auch die unterrichtsfreie Zeit. Eine Arbeitszeiterfassung ist rechtlich nicht verankert. Es wird jedoch empfohlen, eine Agenda zu führen, aus welcher Umfang und Art der Tätigkeit ersichtlich ist. Only Show On Source Page |
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Der Grossteil der Arbeitszeit einer Lehrperson findet in Form von Unterrichten statt. Die eigentliche Unterrichtszeit sind deshalb die im Stundenplan ausgewiesenen Lektionen. Alle übrigen Tätigkeiten gemäss Berufsauftrag werden in der Zeit ausserhalb der Unterrichtszeit erbracht. Zusammen ergibt sich die Jahresarbeitszeit von ca. 1’930 Stunden. Lehrpersonen haben grundsätzlich analog dem Kantonspersonal Anrecht auf fünf Wochen Ferien pro Jahr. Die persönlichen Ferien müssen während den offiziellen Schulferien bezogen werden. Info |
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title | Wichtig zu wissen: Anwesenheitspflicht |
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| - Lehrpersonen haben während der unterrichtsfreien Zeit (z.B. an einem Samstag oder zu Beginn oder Ende der Schulferien) an bis zu maximal fünf Arbeitstagen pro Jahr eine Anwesenheitspflicht. An diesen Tagen können sie von den Schulleitungen der Volksschulen und Kindergärten sowie der Sekundarstufe II für die Unterrichtsplanung und zur Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, zur Zusammenarbeit sowie zur Weiterbildung eingesetzt werden. Mindestens neun Monate vor dem Ereignis informiert die Schulleitung die Lehrpersonen über den Zeitpunkt des Termins.
- Aus wichtigen Gründen kann die Schulleitung eine Lehrperson von der Anwesenheitspflicht befreien. Die Freistellung muss in diesem Falle jedoch kompensiert werden.
- Bei Lehrpersonen mit kleinen Pensen können die Anstellungsbehörden die Aufgaben gemäss Berufsauftrag einschränken. Über die Anwesenheitspflicht jener Lehrpersonen kann die Schulleitung verfügen.
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Jahresarbeitszeit und Anwesenheitspflicht Schulleitung und Pool für SpezialaufgabenFür die Schulleitungen und Anstellungen aus dem Pool für Spezialaufgaben gilt ebenfalls eine Jahresarbeitszeit von insgesamt rund 1930 Stunden. Die Schulleitungen sowie Personen mit Spezialaufgaben erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen dieser Jahresarbeitszeit entsprechend ihrem individuellen Beschäftigungsgrad. Eine Arbeitszeiterfassung ist rechtlich nicht vorgesehen. Es wird jedoch empfohlen, eine Agenda zu führen, aus welcher Umfang und Art der Tätigkeit ersichtlich ist. Instrument zur Arbeitszeiterfassung (AZE)Mit der AZE stellt das AKVB den Lehrpersonen ein elektronisches Instrument zur Erfassung der Arbeitszeit zur Verfügung. Das Instrument ist auf die geltenden rechtlichen Grundlagen abgestimmt und ist in jeweils angepassten Versionen für Regellehrpersonen und Lehrpersonen mit Spezialunterricht verfügbar. Für Lehrpersonen: AZE 1. Semester (Vor- und Nachbereitungszeit effektiv) AZE 2. Semester (Vor- und Nachbereitungszeit) Für Lehrpersonen mit Spezialunterricht: AZE 1. Semester (Vor- und Nachbereitungszeit effektiv) AZE 2. Semester (Vor- und Nachbereitungszeit) Für die Sekundarstufe II ist aktuell kein vergleichbares Instrument vorhanden. |