Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

Die Lehreranstellungsgesetzgebung umfasst das Lehreranstellungsgesetz (LAG), die Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) sowie die Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV).

Lehreranstellungsgesetzgebung

Die Lehreranstellungsgesetzgebung bestehend aus dem Gesetz, der Verordnung und der Direktionsverordnung, regelt die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen an:

  • öffentlichen bzw. vom Kanton subventionierten Kindergärten
  • öffentlichen Schulen der Volksschulstufe
  • kantonalen Schulheimen für Kinder innerhalb der Schulpflicht
  • kantonale Mittelschulen
  • kantonalen oder vom Kanton subventionierten Berufsfachschulen
  • kantonalen oder vom Kanton subventionierten höheren Fachschulen

Ausnahmen sind in  Art. 1a LAV  geregelt.

Die Lehreranstellungsgesetzgebung gilt auch für Lehrpersonen und andere Personen, welche eine Funktion in der Schulleitung, in der Schuladministration oder in schulbezogenen Projekten wahrnehmen. Dagegen gilt sie nicht für das ausschliesslich administrativ und technisch tätige Personal der Schulen.

Wo den Bestimmungen der Lehreranstellungsgesetzgebung keine Regelung entnommen werden kann, findet die Personalgesetzgebung des Kantons Anwendung.

Aktuell gültige Version des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte

Aktuell gültige Version der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte

Aktuell gültige Version der Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte





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