Die Abteilung Personaldienstleistungen der Bildungs- und Kulturdirektion kündigt Ihnen den Anspruch einer Treueprämie im Voraus schriftlich an. - Für den Bezug der Treueprämie als Geldbetrag müssen Sie nichts unternehmen.
Die Treueprämie wird Ihnen automatisch im Monat der Fälligkeit zusammen mit dem übrigen Gehalt ausbezahlt. - Für den Bezug in Form eines vollständig bezahlten Urlaubs oder eines Teilurlaubs reichen Sie das entsprechende Gesuch fristgerecht bei der Anstellungsbehörde ein. Diese bestätigt ihre Zustimmung auf dem entsprechenden Formular.
Anschliessend entscheidet die Anstellungsbehörde aufgrund der schulischen Gegebenheiten, ob die Treueprämie wie gewünscht bezogen werden kann. Sollte Ihnen das Gesuchsformular abhanden gekommen sein, können Sie bei der Gehaltsverarbeitungsstelle ein neues einholen oder ein eigenhändiges schriftliches Gesuch an die Schulleitung zur Unterschrift einreichen.
Spezialfall «verschiedene Funktionen» Sind Sie für unterschiedliche Funktionen (z.B. Unterrichts- und Schulleitungsfunktion) an einer Schule angestellt, so ist es möglich, dass die Dauer des bezahlten Urlaubs pro Funktion unterschiedlich ausfällt. Der Bezug der Prämie in Form eines bezahlten Urlaubs ist in diesem Fall in der Praxis oft nicht sinnvoll möglich. Folgendes Vorgehen wird Ihnen empfohlen: - Sie beziehen die Treueprämie für die Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktion als Geldbetrag.
- Die Prämie für die Unterrichtsfunktion wird in bezahlten Urlaub umgewandelt.
- Die Aufgaben der Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktion werden vor- oder nachgeholt. Eine Stellvertretung kann in diesem Fall nicht entschädigt werden. Von einer teilweisen Umwandlung der Treueprämie (nur für Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktionen) in bezahlten Urlaub ist aufgrund der unmöglichen Berechnung dringend abzuraten.
|