ProbezeitIn der Regel stellt die Anstellungsbehörde Die Anstellungsbehörde stellt eine Lehrperson auf Probe an. Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Lehrperson und Schulleitung. Während dieser Monate soll ebenfalls geprüft werden können, ob die gegenseitigen Erwartungen an das Arbeitsverhältnis erfüllt werden. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Monat sieben Tage, danach bis Ende der Probezeit einen Monat. Die Probezeit kann auf maximal sechs Monate festgesetzt werden. Erfolgt während dieser Zeit keine Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis definitiv. Ergibt sich aufgrund von Abwesenheiten vom Arbeitsplatz eine verkürzte Beurteilungszeit, kann die Anstellungsbehörde die Probezeit entsprechend verlängern. Bei Anstellungen im Einzellektionenansatz (Stellvertretung, Fachreferentin/Fachreferent sowie Klassenhilfe) gibt es keine Probezeit. |