Wann endet der Lohnnachgenuss infolge Todesfall bei ausgelaufener Lohnfortzahlung Gehaltsfortzahlung infolge Krankheit/Unfall?
Antwort
Erkrankte oder verunfallte Lehrpersonen erhalten nach PG Art. 65 PG eine Lohnfortzahlung Gehaltsfortzahlung gewährt. Wenn eine (erkrankte oder verunfallte) Lehrperson stirbt, so haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Lohnnachgenuss. Falls der Anspruch auf Lohnfortzahlung infolge Krankheit oder Unfall innerhalb der Dauer des gewährten Lohnnachgenuss erlischt, endet auch der Lohnnachgenuss auf diesen Zeitpunkt.