Mit den Beiträgen für private, nicht subventionierte Kita-Plätze bezweckt der Kanton, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsverwaltung die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu erleichtern und damit einen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung zu leisten. Kantonsangestellte, die Kinder in privaten, nicht subventionierten Kindertagesstätten betreuen lassen, können ein Gesuch um Beteiligung an den Betreuungskosten stellen. Werden andere öffentliche Beteiligungen oder Subventionen bezogen oder vergibt die Wohngemeinde Betreuungsgutscheine, besteht kein Anspruch auf diese kantonale Beteiligung an den Kita-Kosten. Die Beiträge werden in Abhängigkeit zum Bruttohaushaltseinkommen der Eltern geleistet. Tipp |
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| Erweitern |
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title | Gesuch um Beteiligung an Betreuungskosten stellen |
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| Informieren Sie sich direkt beim Personalamt des Kantons Bern über die Bedingungen und füllen Sie das dort aufgeführte Anmelde- sowie Deklarationsformular aus. Nebst den beiden Formularen werden die aktuellen Gehaltsabrechnungen beider Elternteile sowie eine Ermächtigung des Kantons, bei den zuständigen Steuerbehörden Auskünfte über die Einkommensverhältnisse einzuholen, benötigt. |
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