GehaltsaufstiegEs wird unterschieden zwischen dem generellen Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich), dem individuellen Gehaltsaufstieg (Leistungsaufstieg) und allfälligen Mitteln für Lohnkorrekturen. Genereller Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich)Der Regierungsrat entscheidet jährlich über den sogenannten Gehaltsaufstieg. In einer «Lohnrunde» kann er die Grundgehälter anheben. Er legt fest, welcher Prozentsatz der Lohnsumme eingesetzt wird und berücksichtigt dabei die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die Teuerungsentwicklung und die Finanzlage des Kantons. Auf einen generellen Gehaltsaufstieg besteht kein Anspruch. RRB 2021 Lohnmassnahmen: Grundsatzentscheid Individueller GehaltsaufstiegDer Regierungsrat legt jährlich den Anteil der Gesamtsumme fest, der für den Gehaltsaufstieg zur Verfügung steht. Ein individueller Gehaltsaufstieg wird jeweils auf den folgenden 1. August gehaltswirksam, wenn die Lehrperson über ein zusätzliches ganzes Praxisjahr verfügt. RRB 2021 Individueller Gehaltsaufstieg Kantonspersonal und Lehrkräfte Mit dem Beschluss vom 4. Dezember 2013 hat der Regierungsrat den künftig vorgesehenen individuellen Gehaltsaufstieg der Lehrerinnen und Lehrer festgelegt. Die erstmalige Umsetzung erfolgte per 1. August 2014. Seither gilt ein individueller und degressiver Gehaltsaufstieg, der bei Personen mit wenig Berufserfahrung höher ausfällt als bei jenen mit mehr Berufserfahrung: |