Zustellung der GehaltsabrechnungDen Lehrpersonen wird die Gehaltsabrechnung per Briefpost zugestellt: Solange sich die Personen- und Gehaltsdaten nicht verändern, wird jedoch aus ökonomischen und ökologischen Gründen im Folgemonat keine neue Gehaltsabrechnung zugestellt. Andererseits kann es in Einzelfällen vorkommen, dass zwei Lohnabrechnungen für denselben Monat versendet werden, weil sowohl Mitte (Monatslöhne) als auch Ende Monat (Stundenlöhne, Korrekturen) Löhne abgerechnet werden. In diesem Fall ersetzt die zweite Lohnabrechnung die erste desselben Monats vollständig, da SAP pro Monat nur eine Lohnabrechnung kennt. Grundsätzlicher Aufbau einer Gehaltsabrechnung
Gehaltsabrechnung mit Einzellektionen
Gehaltsabrechnung mit Rückrechnung (aus Vormonaten)
Grundmechanismus der GehaltsauszahlungDie Gehaltsauszahlung für Lehrpersonen und Schulleitungen mit einer Anstellung im Monatslohn erfolgt grundsätzlich am 25. des jeweiligen Monates. Für Korrekturen oder nach dem Mutationsschlussdatum eingegangene Meldungen kann die APD eine Gehaltsauszahlung oder -rückforderung auf den 12. Tag des Folgemonates auslösen. Einzellektionen, Honorare für Fachreferenten/Fachreferentinnen und Entschädigungen werden üblicherweise mit dem zweiten Lohnlauf (12. Tag des Folgemonates) ausbezahlt. |