In einer Ausnahmesituation (z.B. während einer Stellvertretung) kann ein Beschäftigungsgrad >105 Prozent während maximal sechs Monaten akzeptiert werden. Dies bedingt, dass ein entsprechender Antrag durch die Schulinspektoren geprüft und genehmigt wurde. Bei länger dauernder Überschreitung muss der Lohn auf 105 Prozent gekürzt werden.Bei Personen, die zu einem Beschäftigungsgrad von 105 Prozent und mehr arbeiten, wird im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers empfohlen, mittelfristig eine Reduktion des Beschäftigungsgrads auf 100 Prozent vorzunehmen und so die Personen entsprechend zu entlasten.
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APD intern: Das Schulinspektorat (SI) ist für die Einhaltung des Beschäftigungsgrades verantwortlich. Die gehaltsverarbeitende Stelle informiert und legt dem SI eine Lösung vor. |