Inhalt des ArbeitszeugnissesDer Inhalt des Arbeitszeugnisses soll die Leistungen der Mitarbeitenden korrekt wiedergeben. Es muss vollständig sein und alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zur Arbeitstätigkeit, Leistung und zum Verhalten aufweisen. Wichtig ist, dass stets die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses beurteilt werden muss. Die Grundlage zur Leistungsbeurteilung bilden die Mitarbeitergespräche (MAG) der Vorjahre. Der Aufbau eines Zeugnisses muss zwingend eingehalten werden. Die Formulierung hat den Prinzipien von Wahrheit, Wohlwollen, Vollständigkeit und Klarheit zu genügen. Das Beschreiben von negativen Punkten ist nicht einfach. Häufig werden solche Punkte weggelassen, was allerdings heikel sein kann wegen des Erfordernisses der Vollständigkeit und dem Prinzip der Wahrheit. Der Beschreibung von Schwächen kann die Härte genommen werden, wenn eine klare, aber moderate Sprache verwendet wird, wenn die Schwäche in Bezug zum Gesamten gesetzt wird und wenn Verbesserungsmöglichkeiten und Auswege aufgezeigt werden. Das Codieren von Arbeitszeugnissen ist unzulässig. Abwesenheiten wegen Krankheiten sollen im Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht erwähnt werden. Wenn es jedoch zu vielen bzw. langen Arbeitsausfällen wegen Krankheit gekommen ist – bspw. während 8 von 12 Monaten – ist dies (nicht die Art der Krankheit) zu erwähnen, weil die Beurteilungsperiode massgeblich verkürzt ist (nur 4 Monate). Arbeitsbestätigung:- Art: Einfaches Zeugnis
- Wann: Bei Abschluss des Anstellungsverhältnisses
- Inhalte: Dauer der Anstellung + Tätigkeit oder Funktion
- Keine Beurteilung von Leistung und Verhalten
- Verfassung: Schulleitung / Anstellungsbehörde
- Grammatikalische Zeit: Vergangenheitsform
- Unterschrift: Anstellungsbehörde
Arbeitszeugnis:- Art: Qualifiziertes Zeugnis, Vollzeugnis
- Wann: Bei Abschluss des Anstellungsverhältnisses
- Inhalte: Umfassende Beurteilung inkl. Leistung und Verhalten
- Verfassung: Schulleitung / Anstellungsbehörde
- Grammatikalische Zeit: Vergangenheitsform
- Unterschrift: Anstellungsbehörde
Zwischenzeugnis:- Art: Qualifiziertes Zeugnis, Vollzeugnis
- Wann: Während des Anstellungsverhältnisses
- Bei einem Vorgesetztenwechsel empfohlen
- Inhalte: Umfassende Beurteilung inkl. Leistung und Verhalten
- Verfassung: Schulleitung / Anstellungsbehörde
- Grammatikalische Zeit: Gegenwartsform
- Unterschrift: Anstellungsbehörde
Aufbau und Inhalt eines Arbeitszeugnisses:- Überschrift
- Personenangaben
- Zeitraum der Beschäftigung
- Funktion und Aufgabengebiete
- Leistung: Fachwissen, Qualität, Quantität, Effizienz etc.
- Verhalten
- Allenfalls Austrittsgrund
- Schlusssatz
- Datum / Unterschrift
Bei Streitigkeiten über ein ArbeitszeugnisWenn sich betreffend Inhalt eines Arbeitszeugnisses Unstimmigkeiten abzeichnen, sollte in einem ersten Schritt das Gespräch mit der vorgesetzten Person gesucht werden. Dabei kann es hilfreich sein, konkrete Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und Beispiele aus dem Arbeitsalltag zu nennen. Alternativ oder wenn ein Gespräch nicht fruchtet, können Mitarbeitende die Abänderung des Arbeitszeugnisses auch schriftlich fordern und einen Gegenvorschlag beilegen. Streitigkeiten über die Ausgestaltung eines Arbeitszeugnisses sind eine Führungsaufgabe. Sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, hat die Anstellungsbehörde deshalb darüber zu verfügen (vgl. Art. 107 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. c PG sowie Art. 209 Abs. 1 und 4 PV). Die betroffene Person kann sich mit einer Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern gegen diese Verfügung wehren (vgl. Art. 25 Abs. 1 LAG). Anstelle eines zeitaufwendigen und allenfalls belastenden Verfahrens haben Mitarbeitende stets die Möglichkeit, anstatt eines Arbeitszeugnisses lediglich eine Arbeitsbestätigung zu verlangen. Eine solche Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, ohne die Leistungen und das Verhalten zu beurteilen. Info |
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title | Gut zu Wissen: Arbeitszeugnis-Managementsystem für Lehrpersonen |
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| Den Schulleitungen und Anstellungsbehörden steht mit dem Arbeitszeugnis-Managementsystem für Lehrpersonen (AZMS LP) eine Fachapplikation zur Verfügung, die beim Erstellen fachlich korrekter Arbeits- und Zwischenzeugnisse unterstützt. Mit der Einführung des AZMS LP wurden die Delegationsrechte (z.B. für Stellvertretungen) für APD-Applikationen geändert. Die für die ePM definierten Delegationen gelten unverändert weiter, jedoch müssen die Delegationen für KSML und für das AZMS LP neu definiert werden. (Arbeitszeugnis-Managementsystem für Lehrpersonen (AZMS LP)) |
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