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Der Kanton Bern honoriert Lehrpersonen an öffentlichen Schulen nach zehn resp. nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren mit einer Treueprämie. Die Prämie kann als Gehalt, als Urlaub oder als Kombination beider Varianten bezogen werden.

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Wichtige Links und Formulare

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Info
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titleNeuerungen in der Berechnung der Treueprämie ab 1. Januar 2023

Im neuen Lohnverarbeitungssystem SAP können keine Teilanstellungen sondern nur noch Anstellungen geführt werden. Dies hat zur Folge, dass die Treueprämie pro Anstellung (nicht mehr Teilanstellung) berechnet wird. Dazu wird der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der letzten 5 Jahre gesamthaft berechnet und anteilsmässig auf alle Anstellungen der entsprechenden Lehrperson verteilt.

Treueprämie

Nach erstmals zehn und anschliessend nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren erhält eine Lehrperson im Kanton Bern als Dank für die langjährige Treue und den langjährigen Arbeitseinsatz eine Treueprämie (TRP). Als Berechnungsgrundlage dient der durchschnittliche Beschäftigungsgrad während der vorausgegangenen fünf Jahre.

Verschiedene Bezugsvarianten

Die Treueprämie kann als Gehalt, als bezahlter Urlaub oder als Kombination wie folgt bezogen werden:

  • Vollständige Auszahlung als Geldbetrag
  • Vollständige Umwandlung in bezahlten Urlaub
  • Teilweise Auszahlung als Geldbetrag resp. Umwandlung in bezahlten Urlaub (Auszahlung von einer Woche Urlaub, Rest als Urlaub)

 

Vollständige Auszahlung als Geldbetrag

 

Vollständige Umwandlung in bezahlten Urlaub

 

Teilweise Auszahlung als Geldbetrag resp. Umwandlung in bezahlten Urlaub (Auszahlung von einer Woche Urlaub, Rest als Urlaub)

Berechnungsgrundlage

Die Berechnung der TRP beruht auf dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der vorausgegangenen fünf Jahre.

Bei Unterbrüchen und bei unbezahlten Urlauben wird die Dauer entsprechend vorverschoben, so dass die Berechnungsgrundlage fünf Jahre beträgt.

Höhe der Treueprämie

Die TRP entspricht einem halben Monatsgehalt.


Der bezahlte Urlaub berechnet sich wie folgt:

1/24 * Jahreslektionenzahl* durchschnittl. Beschäftigungsgrad der vorausgegangenen fünf Jahre

Die Dauer des bezahlten Urlaubs wird in Einzellektionen ausgewiesen.

Bei teilweiser Umwandlung der TRP in bezahlten Urlaub erfolgt die Umwandlung im Verhältnis zu 1/24 der Jahreslektionenzahl.

Die Dauer des bezahlten Urlaubs wird in Einzellektionen ausgewiesen.

Bezugszeitpunkt

Die TRP wird zusammen mit dem Monatsgehalt im Jubiläumsmonat ausbezahlt.

Der bezahlte Urlaub wird auf die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB) übertragen, wenn er nicht im gleichen Jahr bezogen wird. 

Der ausbezahlte Anteil der Treueprämie wird zusammen mit dem Monatsgehalt im Jubiläumsmonat ausbezahlt.

Der bezahlte Urlaub wird auf die IPB übertragen, wenn er nicht im gleichen Jahr bezogen wird. 

Tipp
titleBezug der Treueprämie
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titleSo gehen Sie vor...

Die Abteilung Personaldienstleistungen der Bildungs- und Kulturdirektion kündigt Ihnen den Anspruch einer Treueprämie im Voraus schriftlich an.

  • Für den Bezug der Treueprämie als Geldbetrag müssen Sie nichts unternehmen.
    Die Treueprämie wird Ihnen automatisch im Monat der Fälligkeit zusammen mit dem übrigen Gehalt ausbezahlt.
  • Für den Bezug in Form eines vollständig bezahlten Urlaubs oder eines Teilurlaubs reichen Sie das entsprechende Gesuch fristgerecht bei der Anstellungsbehörde ein. Diese bestätigt ihre Zustimmung auf dem entsprechenden Formular.

Anschliessend entscheidet die Anstellungsbehörde aufgrund der schulischen Gegebenheiten, ob die Treueprämie wie gewünscht bezogen werden kann. Sollte Ihnen das Gesuchsformular abhanden gekommen sein, können Sie bei der Gehaltsverarbeitungsstelle ein neues einholen oder ein eigenhändiges schriftliches Gesuch an die Schulleitung zur Unterschrift einreichen.


Spezialfall «verschiedene Funktionen»

Sind Sie für unterschiedliche Funktionen (z.B. Unterrichts- und Schulleitungsfunktion) an einer Schule angestellt, so ist es möglich, dass die Dauer des bezahlten Urlaubs pro Funktion unterschiedlich ausfällt. Der Bezug der Prämie in Form eines bezahlten Urlaubs ist in diesem Fall in der Praxis oft nicht sinnvoll möglich. Folgendes Vorgehen wird Ihnen empfohlen:

  • Sie beziehen die Treueprämie für die Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktion als Geldbetrag.
  • Die Prämie für die Unterrichtsfunktion wird in bezahlten Urlaub umgewandelt.
  • Die Aufgaben der Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktion werden vor- oder nachgeholt. Eine Stellvertretung kann in diesem Fall nicht entschädigt werden. Von einer teilweisen Umwandlung der Treueprämie (nur für Schulleitungs- und Schuladministrationsfunktionen) in bezahlten Urlaub ist aufgrund der unmöglichen Berechnung dringend abzuraten.
Info
titleWichtig zu wissen: Treueprämie
  • Bei Austritt aus dem Schuldienst oder bei der Pensionierung besteht kein Anspruch auf eine anteilsmässige (pro-rata) Treueprämie. 
  • Im Lohnverarbeitungssystem SAP können keine Teilanstellungen sondern nur noch Anstellungen geführt werden. Dies hat zur Folge, dass die Treueprämie pro Anstellung berechnet wird. Dazu wird der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der letzten 5 Jahre gesamthaft berechnet und anteilsmässig auf alle Anstellungen der entsprechenden Lehrperson verteilt.
  • Für die Beurteilung von Spezialfällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Bei Austritt aus dem Kantons- und Schuldienst und Wiedereintritt nach mehr als zehn Jahren Unterbruch, kann die früher geleistete Dienstzeit (gemäss neuer Regelung ab 1.1.2021) nicht mehr angerechnet werden.  
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nameRechtliche Grundlagen
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LAV Art. 37 Treueprämie
LAV Art. 37 Treueprämie

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LAV Art. 38 Ergänzendes Recht
LAV Art. 38 Ergänzendes Recht

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PG Art. 91 Treueprämien
PG Art. 91 Treueprämien

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PV Art. 95 Ausrichtung
PV Art. 95 Ausrichtung

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PV Art. 96 Bezug des bezahlten Urlaubs
PV Art. 96 Bezug des bezahlten Urlaubs

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PV Art. 97 Anrechenbare Dienstzeit
PV Art. 97 Anrechenbare Dienstzeit

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PV Art. 98 Nicht oder teilweise anrechenbare Dienstzeit
PV Art. 98 Nicht oder teilweise anrechenbare Dienstzeit

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Prozess

K5.1 Treueprämien

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U4.6 Treueprämie berechnen

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Prozesse und Arbeitsanweisungen

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Dokumente und Formulare

Beschreibung Dokument

Version DE

Version FRBemerkungen
Eingangsbestätigung - Antrag um Verfügungoffice@workoffice@work
Meldung Lektionenanspruchoffice@work

office@work


Meldung Lektionenanspruch SLoffice@workoffice@work
Berechnungsblatt Treueprämie mit halbem Monatsgehalt (1/24)
Berechnungsblatt Treueprämie mit ganzem Monatsgehalt (1/12)
Comment

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Grundsätzliches zum Thema

  • Existiert kein früherer BG oder ist dieser nicht eruierbar, wird die Anzahl Monate angepasst.
  • Berechnung bei Spezialfällen:
    • Die Lehrperson hat unbez. Urlaub oder Anstellungsunterbruch
      Hat eine Lehrperson unbezahlten Urlaub oder sonst Unterbrüche zwischen den Anstellungen, wird der Berechnungsbeginn so weit zurück verschoben, dass volle 60 Monate Berechnungsgrundlage zur Verfügung stehen. Existiert kein früherer BG oder ist dieser nicht eruierbar, wird die Anzahl Monate angepasst.

      Beispiel: Eine Lehrperson ist seit 1996 im Schuldienst. Per September 07 hat sie Anspruch auf eine TRP. Im Schuljahr 04/05 hatte sie einen unbezahlten Urlaub. Die Berechnung erfolgt nun ab 1.9.2001 und somit unter Berücksichtigung von 60 Monaten im Schuldienst.
      War die Lehrperson z.B. das letzte Mal im Jahre 1987 im Schuldienst und ist erst wieder auf August 2003 eingetreten und ist der BG von 1987 nicht mehr eruierbar, wird für die TRP-Berechnung der Durchschnitt seit August 2003 berechnet. Die Anzahl Monate durch welche das Total dividiert wird, müssen hier manuell angepasst werden.

    • Die Lehrperson hat zwei Anstellungen
      Eine Lehrperson ist an der Prim. XY seit August 1996 angestellt. Ab 2003 hat sie eine zweite Anstellung an der Sek. XY und hat per September 2007 Anspruch auf eine TRP. Hier wird der BG beider Anstellungen zusammengezählt.

    • Ausrichtung der SL- resp. SA-Funktion
      In Schulpool-Funktionen wird die Treueprämie immer ausbezahlt. Bei einer Schulleitungsfunktion können auf ausdrücklichen Wunsch 15 Kalendertage (11 Arbeitstage) ausbezahlt werden.
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Kurz und knapp

FrageAntwort




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Praxisfestlegungen und Entscheide

Restrict Content
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  • Berücksichtigung Ausbildungszeit für die Berechnung des durchschnittlichen BG (4800.600.500.30/09)  
    Status
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    titleEingeschränkter Zugriff

    Die Klägerin war bei der Ankündigung der Ausrichtung einer Treueprämie nicht einverstanden mit dem berechneten BG, da sie in den Jahren zuvor eine berufsbegleitende Ausbildung absolviert hatte, was zu einer Reduktion des Beschäftigungsgrades geführt hat.

    → Der Verordnungsgeber stellt weiter für die Berechnung der Treueprämie auf den Beschäftigungsgrad ab und unterscheidet nicht, aus welchen Gründen jemand einen reduzierten Beschäftigungsgrad aufweist. 

    → 
    Status
    colourYellow
    titleBeschwerde abgewiesen
     
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Spezialfälle zum Thema

  • Bezieht ein Schulleiter die Treueprämie in Urlaub, kann er eine Stellvertretung ab dem 1. Arbeitstag nur dann einsetzen, wenn die Abwesenheit mindestens 2 Wochen dauert. Für den Bezug der Treueprämie gibt es keine Ausnahmeregelung. (siehe auch Entscheid Rechtsdienst: Stellvertretung Schulleitung bei Bezug der TRP in Urlaub)
  • Vor August 2005 gab es die erste Treueprämie nach 20 Jahren. Seither wird die Treueprämie erstmals nach 10 Jahren ausgerichtet. Es kann der Spezialfall auftreten, dass eine Lehrperson z.B. 12 Jahre im Schuldienst war (1990-2002) und nach 10 Jahren zurückkehrt. Diese Lehrperson erhält das erste Dienstaltergeschenk nach 15 Jahren. Es gibt keine Möglichkeit das Dienstaltergeschenk für 10 Jahre rückwirkend einzufordern
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Kontakte und interne Expertinnen und Experten

Siegfried Cindarella, BKD-AZD-APD-GVL

Cetin Sunda, BKD-AZD-APD-S-Q

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