Wann endet der Lohnnachgenuss infolge Todesfall bei ausgelaufener Gehaltsfortzahlung infolge Krankheit/Unfall?
Antwort
Erkrankte oder verunfallte Lehrpersonen erhalten nach Art. 65 PG eine Gehaltsfortzahlung gewährt. Wenn eine (erkrankte oder verunfallte) Lehrperson stirbt, so haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Lohnnachgenuss. Falls der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung infolge Krankheit oder Unfall innerhalb der Dauer des gewährten Lohnnachgenuss Lohnnachgenusses erlischt, endet auch der Lohnnachgenuss auf diesen Zeitpunkt.