Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.
Content Layer
id1
Content Column
id11
Sprachen Macro
languagesde
Content Block
id111
classfaq_block_de
Seiteneigenschaften
idde
Frage

Status
colourRed
titleentwurf

Wann endet der Lohnnachgenuss infolge Todesfall bei ausgelaufener Gehaltsfortzahlung infolge Krankheit/Unfall?

Antwort

Erkrankte oder verunfallte Lehrpersonen erhalten nach Art. 65 PG eine Gehaltsfortzahlung gewährt. Wenn eine (erkrankte oder verunfallte) Lehrperson stirbt, so haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Lohnnachgenuss. Falls der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung infolge Krankheit oder Unfall innerhalb der Dauer des gewährten Lohnnachgenuss Lohnnachgenusses erlischt, endet auch der Lohnnachgenuss auf diesen Zeitpunkt.

Sprachen Macro
languagesfr
Content Block
id113111
classfaq_block_fr
Seiteneigenschaften
idfr
QuestionQuestion 1
RéponseRéponse 1

...