Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung schriftlich abgefasst, eigenhändig unterzeichnet und bei der entsprechenden Stelle zusammen mit der angefochtenen Verfügung und den weiteren Beweismitteln eingereicht werden. Die Beschwerde muss nebst einer Begründung auch einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, wie die angefochtene Verfügung abgeändert werden müsste. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. |