Frage | Was passiert, wenn ich als Lehrperson einen Bildungsurlaub beziehe und noch vor Ablauf der dreijährigen Frist nach Urlaub kündige? |
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Antwort | Die Lehrperson wird rückerstattungspflichtig. Sie muss für die Urlaubskosten für jedes nicht vollendete Schuljahr zu einem Drittel aufkommen. Falls sie keine weitere Anstellung als Lehrperson im Kanton Bern innerhalb von 3 Monaten annimmt. |
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
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3005 Bern
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