Frage | Geht das Ende der Gehaltsfortzahlung bei Krankheit oder Unfall mit einer Kündigung einher? |
---|---|
Antwort | Nein. Soll das Anstellungsverhältnis beendet werden, kann es im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden oder es muss durch die Anstellungsbehörde gekündigt werden. |
© 2025 Kanton Bern
This page has no comments.