PV Art. 99 Entscheid über Umwandlungsgesuche
1 Über Gesuche um Umwandlung der Treueprämie in Entgelt entscheiden die Direktionen und die Staatskanzlei oder die von ihnen ermächtigten Organisationseinheiten nach Massgabe der dienstlichen Bedürfnisse.
2 Die bewilligte Umwandlung ist dem Personalamt mitzuteilen.
This page has no comments.
Kommentare