PV Art. 153 Konfessionelle und regionale Feiertage
1 An konfessionellen Feiertagen ist der Gottesdienstbesuch während der Arbeitszeit gestattet.
2 Für Arbeitstage, an denen traditionelle Anlässe von regionaler Bedeutung stattfinden, kann der Regierungsrat eine besondere Regelung treffen.
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