Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAV Art. 15        Betroffene Lehrkraft

1 Eine Lehrkraft gilt als von einer Reorganisation betroffen, wenn sie unbefristet angestellt ist und sie infolge der Reorganisation mindestens 12,5 Beschäftigungsgradprozente verliert.

2 Bei einer Anstellung mit einer Bandbreite gilt der durchschnittlich entschädigte Beschäftigungsgrad während der vorausgegangenen zwei Jahre.

3 Verfügt eine Lehrkraft über mehrere Teilanstellungen im Geltungsbereich der Reorganisation, werden die an den verschiedenen Teilanstellungen erfolgenden Reduktionen des entschädigten Beschäftigungsgrads zusammengezählt.

Kommentare

This page has no comments.